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Bauantrag, Genehmigungsverfahren gemäß § 64, 65, 66 BauO NRW 2018

In der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) ist geregelt, welche Bauvorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegen.


Bauberatung

Wer bauen, umbauen oder sanieren möchte, dem stellen sich eine Vielzahl von Fragen.


Baulasten: Eintragung in das und Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen.


Bauüberwachung / Bauzustandsbesichtigung

Bei genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen sind von der Bauaufsichtsbehörde Bauüberwachungen sowie Bauzustandsbesichtigungen durchzuführen.


Bauvoranfrage / Bauvorbescheid

Bei problematischen Bauvorhaben oder unklaren Grundstückssituationen kann es ratsam sein, vor einem kostenintensiven Bauantrag durch eine Voranfrage konkrete Fragen zum Beispiel hinsichtlich der Bebaubarkeit des Grundstücks abklären zu lassen.


Bebauungsplan

Im Bebauungsplan wird unter anderem die Art und das Maß der Bodennutzung für jedes einzelne Grundstück beziehungsweise jede Parzelle festgeschrieben.


Beglaubigung einer Kopie

Wollen Sie eine Kopie Ihres Schulzeugnisses beglaubigen lassen oder benötigen Sie die Beglaubigung eines sonstigen Schriftstückes, das von einer Behörde oder öffentlichen Stelle ausgestellt wurde? Dann können Sie das Schriftstück amtlich beglaubigen lassen. Mit der Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.


Beglaubigung einer Unterschrift

Die Meldebehörde kann Unterschriften beglaubigen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde verwendet werden soll oder wenn eine Rechtsvorschrift (Gesetz oder Verordnung) die Vorlage dieses Schriftstücks bei einer sonstigen Stelle fordert.


Behinderte Menschen im Beruf

Ausstattung von Arbeitsplätzen, Kündigungsschutz für behinderte Menschen


Beirat für Menschen mit Behinderungen

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Rheine wurde im Januar 1981 au·f Initiative des betroffenen Personenkreises gegründet.


Beistandschaften

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung des Kindesunterhaltes.


Beratung in Unterhaltsangelegenheiten

Haben Sie Fragen zu Unterhaltsansprüchen von minderjährigen Kindern, jungen Volljährigen (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)?


Beratung von Eltern in Schulangelegenheiten

Kinder sind junge Menschen, deren Reifung und Entwicklung zu selbstbestimmten Persönlichkeiten maßgeblich von Erziehung und Unterricht in Elternhaus und Schule abhängen.


Beratung von Zuwanderern

Das Team Begleitung und Beratung von Zuwanderern berät Sie in allen Fragen der Migration und Integration.


Beschaffungen für Schulen

In dem Bereich Beschaffungen für Schulen werden geringfügige Wirtschaftsgüter und Mobiliar beschafft.


Bescheinigung über Erschließungsbeiträge

Auf Antrag von Bauwilligen, Investoren, Maklern, Insolvenzverwaltern, Gutachtern usw. beurteilen die Mitarbeiter/innen einzelne Grundstücke dahingehend, ob Erschließungsbeiträge/ Kanalanschlussbeiträge bereits festgesetzt wurden oder noch zu erheben sind. Hierzu werden Bescheinigungen ausgestellt.


Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige

Es kommt immer wieder vor, dass für die Bestattung eines Verstorbenen von den Angehörigen nicht oder nicht rechtzeitig (das heißt innerhalb von 10 Kalendertagen gem. § 13(3) Bestattungsgesetz NRW) gesorgt wird.


Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Beteiligung bedeutet, Kindern und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten zu bieten, sich an kommunalen Planungen zu beteiligen.


Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz

Sofern ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit unter einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann, bestellt das Vormundschaftsgericht auf (seinen) Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.


Betreuungsangebote an Grundschulen

Im Folgenden finden Sie allgemeine Informationen zum offenen Ganztag.


Beurkundungen

Die Urkundspersonen des Jugendamtes der Stadt Rheine sind befugt, unter anderem folgende öffentlichen Beurkundungen vorzunehmen:


Bewachungsgewerbe/ Versteigerungsgewerbe

Für die gewerbsmäßige Bewachung des Lebens oder Eigentums fremder Personen (Bewachungsgewerbe) ist eine Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung notwendig.


Bewohnerparkausweis

Jeder Bewohner, der in einem entsprechend ausgeschilderten Bereich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner beantragen.


Bildung und Teilhabe

Was sich so sperrig anhört, hat einen ganz praktischen Nutzen für Familien mit geringem Einkommen: Das Bildungs- und Teilhabepaket bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, mehr als bisher am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.


Bodenordnung und Sanierungsmaßnahmen

Die Baulandumlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren.


Bodenrichtwertkarten

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für unbebaute Baugrundstücke innerhalb eines Gebietes (BRW-Zone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.


Bordsteinabsenkungen an Geh-/Radwegen

In Neubaugebieten werden die Bordsteinabsenkungen als Grundstückszufahrt in Absprache mit dem Straßenanlieger/Grundstückseigner hergestellt.


Brandschutzdienststelle

Die Brandschutzdienststelle erstellt im Auftrag des Bauordnungsamtes Stellungnahmen im vorbeugenden baulichen Brandschutz.


Brauchtumsfeuer/ Osterfeuer

Regelungen zum Brauchtumsfeuer/ Osterfeuer.


Brückenprüfung und Unterhaltung

Die Mitarbeiter der Technischen Betriebe Rheine prüfen und unterhalten alle Brückenbauwerke, die sich in der Baulast der Stadt Rheine befinden.


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