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Krammarkt

Mehrmals im Jahr finden in Rheine die Krammärkte statt, die eine mehr als 500-jährige Tradition haben.

Grundsätzlich sind für die Krammärkte keine schriftlichen Bewerbungen erforderlich – die Ausnahme bildet der Kalte Markt. Beim Kalten Markt muss die Vergabe der Standplätze neu strukturiert werden. Es können Händler daher nur berücksichtigt werden, wenn eine schriftliche Bewerbung bis zum 31.10. eines Jahres bei den Marktmeistern des Ordnungsamtes eingegangen ist. Eine Restplatzvergabe ist am Veranstaltungstag nicht mehr vorgesehen. Ein Bescheid über die Zulassung zum Kalten Markt erfolgt etwa 4-6 Wochen vor der Veranstaltung. Damit verbunden ist auch ein Gebührenbescheid. Wir bitten Sie den Betrag vorab zu überweisen und einen Nachweis über die Zahlung mitzubringen (Kontoauszug).

Die Platzverteilung findet am Tag des Krammarktes zwischen 06:30 und 07:30 Uhr statt, eine Zuteilung ist unter anderem abhängig von der Größe des Geschäftes und der Art der angebotenen Waren.

Nicht erwünscht ist zum Beispiel der Verkauf von Waren die den Anstand verletzen, die Anstoß oder Ekel erregen, oder die Sittlichkeit oder religiösen Gefühle verletzen.

Angebotene Waren dürfen nicht im Umhergehen angepriesen werden.

Folgende Termine sind noch für 2025 vorgesehen:

  • Dienstag, 16.12.2025 Kalter Markt (Dienstag vor Apostel Thomas, 21.12.)

Folgende Termine sind für 2026 vorgesehen:

  • Mittwoch, 18.03.2026
  • Mittwoch, 17.06.2026
  • Mittwoch, 16.09.2026
  • Dienstag, 15.12.2026 Kalter Markt (Dienstag vor Apostel Thomas, 21.12.)
Termine Krammarkt 2025 Termine Krammarkt 2025, 3057 KB
Termine Krammarkt 2026 Termine Krammarkt 2026, 138 KB
Kosten

Die durch den Teilnehmer zu entrichtenden Gebühren betragen zur Zeit:

  • für „normale“ Krammärkte 2,30 Euro pro Meter und Markttag und für den Kalten Markt 3,30 Euro pro Meter.

Adresse
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 50
05971 939 8322
Besuchszeiten

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.

Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
Zimmer 50
05971 939 8349
Besuchszeiten

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.

Online-Dienste / Formulare
Merkblätter & Richtlinien
Markt- und Volksfestsatzung Markt- und Volksfestsatzung, 87 KB

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