Dienstleistungen von A - Z
Melderegisterauskunft
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, ist der Zweck sowie das Aktenzeichen/Geschäftszeichen anzugeben. Ferner muss bei allen Anfragen zur gewerblichen Nutzung erklärt werden, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels genutzt werden, es sei denn, die betroffenen Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.
Sie können diese Auskunft wie folgt bei der Stadt Rheine anfordern
Schriftlich per Post an: Stadt Rheine, Bürgerbüro, 48427 Rheine
Bezahlung: Vorabüberweisung auf das Konto DE64 4035 0005 0000 0175 17
Persönlich im Bürgerbüro.
Bezahlung: Bar oder Kartenzahlung. Die Auskunft bekommen Sie gleich schriftlich zum Mitnehmen.
Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.
- Kosten
Die Gebühr beträgt 11 Euro pro Auskunftsersuchen, auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt.
Rechtsvorschriften
§44 Abs. 1 u 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
* Donnerstagsnachmittags nur nach Terminvereinbarung
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr
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