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Bodenrichtwertkarten
Bodenrichtwerte haben im Allgemeinen keine bindende Wirkung.
Abweichungen eines Grundstücks von dem Richtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Eigenschaften wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, erforderliche Stellplätze, Grundstücksfläche und –zuschnitt bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Gemäß § 196(1) BauGB sind Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.
Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen auf den Stichtag 1. Januar des laufenden Jahres bezogen. Sie werden in die Bodenrichtwertkarte eingetragen, die bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erworben werden kann. Mündliche Bodenrichtwertauskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Die Bodenrichtwerte werden jährlich zum Stichtag 01.01. durch den Gutachterausschuss beschlossen, öffentlich ausgelegt und in der Bodenrichtwertkarte veröffentlicht (Bodenrichtwertkarten). Die Bodenrichtwerte stehen online kostenfrei für verschiedene Jahrgänge zur Verfügung:
Weitere Informationen
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Mo 08:30-12:00 Uhr und 15:00-17:00 Uhr
Di 08:30-12:00 Uhr und 15:00-17:00 Uhr
Mi 08:30-12:00 Uhr und 15:00-17:00 Uhr
Do 08:30-12:00 Uhr und 15:00-17:00 Uhr
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Mi 08:30-12:00 Uhr
Do 08:30-12:00 Uhr
Mo 08:30-12:00 Uhr und 15:00-16:00 Uhr
Mi 08:30-12:00 Uhr
Do 08:30-12:00 Uhr
Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo 08:30-12:00 Uhr (nur telefonisch)
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Mi 08:30-12:00 Uhr
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