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Kinderreisepass
Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Deshalb wird für Kinder ein Kinderreisepass ausgestellt. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Vor Ablauf der Gültigkeit kann der Kinderreisepass jeweils für ein weiteres Jahr verlängert werden, maximal bis zum 12. Lebensjahr.
Die neue Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses entspricht europarechtlichen Sicherheitsstandards und dient dem Schutz der Identität der Kinder.
Aufgepasst! Erkundigen Sie sich im Zweifelsfalle genau, welche Passanforderungen in Ihrem Reiseland gestellt werden. Informationen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter den Länder- und Reiseinformationen. In einigen Ländern wird der Kinderreisepass nicht anerkannt. Auch Kinder und Jugendliche benötigen hier einen eigenen Reisepass.
Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer
Bereits ab der ersten Ausstellung wird der Kinderreisepass mit einem Foto versehen (auch bei Säuglingen). Auch dieses Foto muss der Fotomustertafel entsprechen.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Kinder, die bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ein Identitätsdokument mit einer Gültigkeit von mehr als zwölf Monaten benötigen, können wie bisher einen Personalausweis und/oder Reisepass beantragen.
Fristen / Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung erfolgt in der Regel sofort.
Weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Zur Ausstellung des Kinderrreisepasses benötigen wir die Geburtsurkunde und ggfls. den alten Kinderausweis Ihres Kindes. Ebenso ist die Vorlage eines Lichbildes nach Fotomustertafel erforderlich.
Ihr Kind muss bei der Antragstellung unabhängig vom Alter anwesend sein. Darüberhinaus benötigen wir die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten. Kann ein Elternteil zur Antragstellung nicht mitkommen, so ist die Vorlage einer Einverständniserklärung und des Personalausweises des nicht anwesenden Elternteils erforderlich. Einen Vordruck für die Einverständniserklärung können Sie auf dieser Seite ausdrucken.
Sollten Sie das alleinige Sorgerecht besitzen, so bringen Sie bitte den Sorgerechtsbeschluss mit.
- Kosten
- Erstmalige Ausstellung: 13 EUR
- Verlängerung: 6 EUR
Rechtsvorschriften
Ausweis- und Passrecht
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Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
In der Woche vom 02. bis zum 06. Oktober ist die Außenstelle geschlossen. Bitte nutzen Sie in dieser Zeit das Bürgerbüro im alten Rathaus. Ab dem 09. Oktober ist die Außenstelle dann wieder zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten besetzt:
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