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Beirat für Menschen mit Behinderung
Gebärdensprach-Video über den Beirat für Menschen mit Behinderung
Ziele und Aufgaben
Der Beirat vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung gegenüber den städtischen Körperschaften und in der Öffentlichkeit. Zudem setzt er sich für die Selbstbestimmung und Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderung ein.
Wünsche, Anträge, Anregungen sowie Beschwerden werden an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung und den Rat mit seinen Ausschüssen weitergeleitet und eine sachgerechte Bearbeitung eingefordert. Dabei ist der Beirat natürlich auf die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rheine angewiesen. Melden Sie sich gerne bei der Koordinatorin der Behindertenarbeit oder besuchen die öffentlichen Beiratssitzungen.
Um seine Aufgaben zu erfüllen ist der Beirat für Menschen mit Behinderung in verschiedenen Ausschüssen des Rates, unter anderem im Sozial- und Bauausschuss als sachkundiger Einwohner und im Planungs- und Schulausschuss als beratendes Mitglied durch jeweils ein Mitglied vertreten. Sein Ziel ist es, die Integration von Menschen mit Behinderung in ihrem gesellschaftlichen Umfeld zu verbessern und deren Interessen und Bedürfnisse in der Öffentlichkeit und im politischen Raum gezielt zu vertreten. Der Beirat für Menschen mit Behinderung erörtert Behindertenprobleme allgemeiner Art für den Bereich des Stadtgebietes und erarbeitet Vorschläge an den Rat und die Verwaltung. Er berät den Rat und seine Ausschüsse und die Verwaltung in behinderungsrelevanten Fragen.
Dies betrifft zum Beispiel
- behindertengerechte Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude
- Hilfe bei Planungen im Verkehrsbereich
- Barrierefreiheit im Allgemeinen
- die Integration von Menschen mit Behinderung in Kindergärten und Schulen
- die Förderung von Ausbildung und Beschäftigung
- die Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum
- die Hilfe bei Planungen von Behinderteneinrichtungen
- allgemeine Beratung
- Ansprechpartner für alle Menschen mit Behinderung und deren Angehörige
- Vermittler in allen behinderungsrelevanten Angelegenheiten
- Information und Beratung des Rates und seiner Ausschüsse bei behindertenrelevanten Themen
- Beschlüssen des Rates und der Ausschüsse, die die Belange von Menschen mit Behinderung berühren
- Begleitung und Koordination von Anliegen von Menschen mit Behinderung
- Bündelung und Weitergabe von Anregungen und Informationen im Bereich der Behindertenarbeit an Rat und Verwaltung
Mitglieder
Für den Beirat für Menschen mit Behinderungen ist Herr Claus Meier der erste Vorsitzende.
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen besteht aus 10 „ordentlichen Mitgliedern“ und 10 „stellvertretenden Mitgliedern“. Die Mitglieder wurden alle zuvor von einer Gruppierung vorgeschlagen. Dabei wird darauf geachtet, dass eine ausgewogene Verteilung zwischen
- Vertretern der Behindertenvereine und -verbände
- Vertretern der Selbsthilfe- und Initiativgruppen sowie
- Vertretern der Wohlfahrtsverbände und Institutionen der Behindertenarbeit erfolgt
- Menschen mit einer Behinderung oder Familienangehörige von Menschen mit Behinderung
Der Sozialausschuss wählt aus diesen vorgeschlagenen Personen die Mitglieder für eine Amtszeit von 5 Jahren. Die nächste Wahl für den Beirat für Menschen mit Behinderung findet Ende 2025 statt.
Sitzungen
In der Regel tagt der Beirat für Menschen mit Behinderung alle drei Monate. Die Sitzungen sind öffentlich, sodass interessierte Bürger und Bürgerinnen jederzeit herzlich eingeladen sind, als Zuschauer dazu zukommen.
Die Termine der Sitzungen können auf der dieser Homepage im Gremieninformationssystem gefunden werden.
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