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Kindertagespflege Elternbeiträge
Elternbeiträge
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Um den genauen Elternbeitrag zu berechnen, müssen Sie das Formular Erklärung zum Elterneinkommen zur Festsetzung der Kindertagespflege ausfüllen und dem Jugendamt übersenden.
Höhe der Elternbeiträge
Die Höhe der monatlichen Kindergartenelternbeiträge ergibt sich aus der Höhe Ihres Einkommens, der Betreuungsform und der gebuchten Stundenzahl. Nähere Erläuterungen, wie Ihr Einkommen berechnet wird sowie die aktuelle Beitragstabelle können Sie dem Merkblatt entnehmen.
Liegt Ihr maßgebliches Jahreseinkommen unter 30.000 €, werden keine Elternbeiträge erhoben. Liegt Ihr maßgebliches Einkommen knapp an dieser Grenze, ist Ihnen die Zahlung der Elternbeiträge jedoch nicht zuzumuten, haben Sie die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag auf Erlass oder teilweisen Erlass der Elternbeiträge zu stellen. Das Jugendamt prüft dann, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.
GESCHWISTERKINDErmäßigung
Haben Sie mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, eine Tagesmutter oder die Betreuung an einer Grundschule besuchen, ist für das 2. Kind nur ein Drittel des Beitrages zu leisten. Das Dritte und weitere Kinder sind beitragsfrei. Die Reihenfolge der Kinder ergibt sich aus der Beitragshöhe. Für die Betreuung des Kindes mit dem höchsten regulären Beitrag ist der Beitrag voll zu zahlen. Für die Betreuung des Kindes mit dem zweithöchsten regulären Beitrag reduziert sich der Beitrag auf ein Drittel.
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Elternbeitragssatzung, 236 KB
Elternbeitragstabellen 2023, 236 KB
Richtlinie Tagespflege ab August 2023, 164 KB
Merkblatt Elternbeiträge Kindergarten und Kindertagespflege 2023_2024, 417 KB
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