Oft gefragte Services
Wochenmärkte
Der Rheiner Wochenmarkt ist ein sogenannter Grüner Markt, auf dem lediglich Waren im Sinne § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetztes, sowie Produkte des Obst und Gartenbaus, der Land und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie roher Naturerzeugnisse mit Ausnahme alkoholischer Getränke und größeren Viehs angeboten werden dürfen.
Erforderliche Unterlagen
Weitergehende Regelungen über die Krammärkte und Wochenmärkte finden sich in der Marktsatzung der Stadt Rheine.
- Kosten
Die Gebühren für die Wochenmärkte, Kirmes und Krammärkte richten sich nach der 1. Änderungssatzung der Markt-und Volksfestsatzung der Stadt Rheine vom 10.07.2024. Das wäre bei der Seite Wochenmärkte entsprechend zu ändern.
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Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.
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Markt- und Volksfestsatzung, 87 KB
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