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Ausschüsse & sonstige Gremien
Zu unterscheiden ist zwischen Pflichtausschüssen und freiwilligen Ausschüssen. Pflichtausschüsse sind nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen zu bilden:
Pflichtausschüsse
- Haupt- und Finanzausschuss (§ 57 Abs. 2 der Gemeindeordnung)
- Rechnungsprüfungsausschuss (§ 57 Abs. 2 Gemeindeordnung)
- Jugendhilfeausschuss ( § 71 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes)
- Wahlausschuss (§ 2 des Kommunalwahlgesetzes)
- Wahlprüfungsausschuss (§ 40 Kommunalwahlgesetz)
- Umlegungsausschuss (§ 46 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 3 der 1. Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch).
Daneben ist der Rat gemäß § 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung berechtigt, sogenannte freiwillige Ausschüsse zu bilden. Diese Ausschüsse beraten Entscheidungen des Rates sachverständig vor oder sind vom Rat ermächtigt worden, selbständig Entscheidungen zu treffen.
Freiwillige Ausschüsse
- Bauausschuss
- Kulturausschuss
- Schulausschuss
- Sozialausschuss
- Sportausschuss
- Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Zu Mitgliedern der Ausschüsse werden neben den Ratsmitgliedern auch Sachkundige Bürger(innen) und Sachkundige Einwohner(innen) bestellt.
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Mitgliederverz. Rat Ausschüsse ab 2020, 1496 KB
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