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Bewohnerparkausweis

Jeder Bewohner, der in einem entsprechend ausgeschilderten Bereich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner beantragen.

Das Kraftfahrzeug muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd benutzt werden (Benutzungsbescheinigung vom Fahrzeughalter). 
 

Erforderliche Unterlagen
  • KFZ-Schein mit aktueller Anschrift
  • Personalausweis oder Meldebescheinigung
Kosten

25,- Euro für ein Jahr


Adresse
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 43
05971 939 8 695
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr 08:30 – 12:00 Uhr

Online-Dienste / Formulare
Stichwörter
Parken
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