Dienstleistungen von A - Z
Bauaktenarchiv und Aktenauskunft
Die Bauakten enthalten in der Regel die Baugenehmigung, Bauzeichnungen und den Nachweis über die Standsicherheit (Statik). Eine Gewähr für die Vollständigkeit dieses Archivs kann nicht gegeben werden. Berechtigte Personen können gegen Gebühr in digitalisierten Bauakten bestehender Gebäude Einsicht nehmen oder einen Link als Download per Mail bekommen.
Die Akteneinsicht kann grundsätzlich nur dem Grundstückseigentümer/der Grundstückseigentümerin oder einem/einer Bevollmächtigten ermöglicht werden.
Es empfiehlt sich unter der angegebenen Telefonnummer einen Termin zu vereinbaren. Zu diesem Termin wird die angefragte Bauakte für Sie bereit gestellt, so dass kaum Wartezeiten entstehen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis
- Berechtigungsnachweis wie z. B. Auszug aus dem Grundbuch, notarieller Kaufvertrag
Wenn Sie nicht Eigentümer/in des Grundstücks sind, benötigen Sie zusätzlich eine schriftliche vom Eigentümer/von der Eigentümerin ausgestellte Vollmacht.
- Kosten
Die Gewährung von Akteneinsicht oder Aktenauskunft ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheine geregelt. Derzeit entstehen für die Bereitstellung von Archivakten zur Einsichtnahme Gebühren in Höhe von 20 €.
Für die Erstellung von Kopien werden zusätzliche Gebühren in Höhe von
- 0,70 EUR pro DIN A 4
- 0,40 EUR pro DIN A 4 ab der 11. Seite
- 0,90 EUR pro DIN A 3
erhoben. Die Gebühren müssen überwiesen werden.
Rechtsvorschriften
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheine
Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
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