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Eheschließung
Was müssen Sie tun?
Seit dem 01. Juli 1998 gibt es einige Gesetzesänderungen: Der Begriff "Aufgebot" wurde durch "Anmeldung der Eheschließung" ersetzt. Auch das sogenannte Aushängen des Aufgebotes entfällt heutzutage.
Was sich jedoch nicht geändert hat, ist, dass auch heute noch beide Verlobte einige Unterlagen vorlegen müssen, bevor sie sich trauen lassen können.
Welches Standesamt ist für mich zuständig?
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Stadt oder Gemeinde einer der beiden Anmeldenden wohnhaft ist. Bei mehreren Wohnsitzen, sollten Sie sich bei der Anmeldung für das Standesamt entscheiden, in dem Sie sich auch trauen lassen möchten.
Und wenn ich nicht in Rheine heiraten möchte?
Natürlich können Sie auch in ganz Deutschland heiraten. Das Standesamt Ihres Wohnortes leitet die Anmeldung an das Standesamt weiter, wo Ihre Eheschließung stattfinden soll.
Wann kann ich mich anmelden zur Eheschließung?
Sie können sich frühestens sechs Monate vor Ihrem Eheschließungstermin persönlich anmelden.
Eine "Voranmeldung der Eheschließung" ist auch über unseren digitalen Onlinedienst möglich.
Den Link finden Sie unter Online-Dienste / Formulare.
Auch bei der digitalen Voranmeldung ist eine persönliche Vorsprache im Standesamt notwendig.
Nach Eingang Ihrer digitalen Voranmeldung, setzt sich das Standesamt mit Ihnen in Verbindung.
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass es sich bei der digitalen Voranmeldung nicht um eine Terminreservierung, sondern lediglich um eine digitale Kontaktaufnahme handelt!
Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zur Eheschließung erst nach vorheriger Terminabsprache vorgenommen werden kann.
Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist leider nicht möglich.
Das Standesamt Ihres Wohnsitzes leitet uns Ihre Anmeldung zur Eheschließung postalisch weiter.
Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, melden wir uns bei Ihnen.
Kann ich einen Eheschließungstermin reservieren?
Leider können wir keine Eheschließungstermine reservieren. Sobald Sie sich zur Eheschließung angemeldet haben, können wir mit Ihnen gemeinsam einen Trautermin fest vereinbaren.
Bildergalerie Ansichten des Trausaals im Alten Rathaus
Fotos: Klaus Silies & Manfred Bröker - Fotostammtisch Rheine
Erforderliche Unterlagen
Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihr Familienstand ledig ist, werden folgende Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil. Wenn Sie in Rheine geboren sind, benötigen Sie kein Geburtenregister
- erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Rheine gemeldet sind, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich.
- Vollmacht . Sollte es einem Verlobten nicht möglich sein, bei der Anmeldung der Eheschließung anwesend zu sein, so ist eine Vollmacht vorzulegen.
Diese Vollmacht finden Sie als Formular unter Online-Dienste / Formulare.
Wenn einer der Verlobten schon einmal in Deutschland verheiratet war zusätzlich:
- Nachweis der letzten Eheschließung und deren Auflösung (alte Heiratsurkunde plus rechtskräftiges Scheidungsurteil oder eine neue Eheurkunde mit Auflösungsvermerk). Wenn Ihre letzte Ehe in Rheine geschlossen wurde, benötigen Sie keinen Nachweis der letzten Eheschließung.
Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind und/oder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:
- Nehmen Sie bitte persönlich mit dem Team des Standesamtes Kontakt auf, um erfragen zu können, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind.
Ehefähigkeitszeugnis / Eheschließung im AUsland
Sie möchten im Ausland heiraten?
Dann müssen Sie sich zunächst beim ausländischen Standesamt informieren, welche Unterlagen dafür notwendig sind.
Es gibt Länder, in denen Sie neben den Urkunden eine Familienstandsbescheinigung benötigen. Die Familienstandsbescheinigung ist die erweiterte Meldebescheinigung.
Sie beinhaltet neben Ihrer Meldeadresse, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihren Familienstand.
Sie erhalten sie im Bürgerbüro Ihres Wohnsitzes.
In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis.
Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen.
Aus diesem Grunde werden Unterlagen beider Verlobten benötigt.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Sollten Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, wenden Sie sich an das Standesamt Ihres letzten deutschen Wohnsitzes.
Welche Unterlagen Sie genau für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses finden Sie unter Online-Dienste / Formulare.
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Wenn Sie im Ausland Ihre Ehe geschlossen haben, können Sie Ihre Eheschließung in einem deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen. Eine Nachbeurkundung ermöglicht Ihnen, sich jederzeit eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht. Zusätzlich haben Sie als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen erleichtert. Eine Nachbeurkundung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Wenn Sie in Rheine wohnhaft sind bzw. in Rheine Ihren letzten deutschen Wohnsitz hatten, können Sie einen Antrag auf Nachbeurkundung über unseren Online-Dienst stellen.
Sie finden einen entsprechenden Link unter Online-Dienste / Formulare.
- Kosten
- Wenn beide Anmeldenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 80 Euro
- Wenn einer oder beide eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen: 140 Euro
- Personenstandsurkunde: 16 Euro, für jede weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde gleicher Art: 8 Euro
- Stammbücher in verschiedenen Ausführungen: ab 27 Euro
- Trauungen im Kloster Bentlage zusätzlich 100 Euro. Ferner ist der Abschluss eines separaten Mietvertrages mit dem Kloster/Schloss Bentlage erforderlich. Die Raummiete beträgt 240 Euro. Termine für das Kloster Bentlage erfragen Sie bitte ebenfalls beim Standesamt Rheine.
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland: 80 Euro (deutsches Recht) und 140 Euro (ausländisches Recht)
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe: 140 Euro
Kontoverbindung des Standesamtes Rheine
Empfänger: Standesamt Rheine
IBAN: DE 64 403 500 05 00000 17517
BIC: WE LADED 1 RH N
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Besuchszeiten:
Termine nur nach Vereinbarung!
Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.
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Öffnungszeiten für Bestatter:
Montag – Freitag
08:30 – 10:00 Uhr
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