Dienstleistungen von A - Z
Geburtsanmeldung
Beim Standesamt Rheine müssen Sie Ihren Nachwuchs, der im Stadtgebiet von Rheine das Licht der Welt erblickt hat, anmelden. Die Anmeldung soll innerhalb einer Woche nach der Geburt durch Vater, Mutter oder einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Die Anmeldung von Geburten ist ausschließlich nur mit vorheriger Terminabsprache möglich!
Senden Sie uns dafür bitte mit Angabe Ihrer Telefon-Nr. eine E-Mail an Standesamt@Rheine.de oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns.
Aufgrund von steigenden Geburtenzahlen beträgt momentan die Wartezeit für einen Anmeldetermin ca. 2 Wochen.
Die Überschreitung der Anmeldefrist hat keine negativen Folgen für Sie.
Was muss ich mitbringen?
Welche Unterlagen Sie zur Anmeldung Ihres Kindes beim Standesamt Rheine benötigen, entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt "Broschüre nach Geburt"
Informationen zu Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung finden Sie im Merkblatt "Elterninformation"
- Kosten
Einmalig erhalten sie kostenlos:
- Geburtsurkunde für die Beantragung von Mutterschaftshilfe
- Geburtsurkunde für die Beantragung von Elterngeld
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Kindergeld
Auf Wunsch stellen wir zusätzlich aus:
- Geburtsurkunde für 12 Euro
- Jede weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde gleicher Art für 6 Euro
Rechtsvorschriften
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsgesetz und Personenstandsverordnung
Weiterführende Links
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Besuchszeiten:
Termine nur nach Vereinbarung!
Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.
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Öffnungszeiten für Bestatter:
Montag – Freitag
08:30 – 10:00 Uhr
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Flyer Geburt, 131 KB
Broschüre nach Geburt, 232 KB
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