Bewachungsgewerbe/ Versteigerungsgewerbe
Für die gewerbsmäßige Bewachung des Lebens oder Eigentums fremder Personen (Bewachungsgewerbe) ist eine Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung notwendig.
Zuständig für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist der Kreis Steinfurt.
► Kreis Steinfurt/ Bewachungsgewerbe
