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Bewachungsgewerbe/ Versteigerungsgewerbe

Für die gewerbsmäßige Bewachung des Lebens oder Eigentums fremder Personen (Bewachungsgewerbe) ist eine Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung notwendig.

Zuständig für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist der Kreis Steinfurt.

Kreis Steinfurt/ Bewachungsgewerbe

 

 

 


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