Google Translate

This website can be translated into various languages using Google Translate. If you select another language, you will be redirected to the Google server and leave the straubing.de website. Please note that Straubing has no influence on the processing of your data by Google. If you do not want your data to be transmitted to Google, you can close the window by clicking on the "X".

Bauüberwachung / Bauzustandsbesichtigung

Bei genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen sind von der Bauaufsichtsbehörde Bauüberwachungen sowie Bauzustandsbesichtigungen durchzuführen.

Die Bauüberwachung gemäß § 83 BauO NRW 2018 kann stichprobenhaft durchgeführt werden. Bei Vorhaben, die im einfachen Genehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW 2018) genehmigt wurden, kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Bauüberwachung verzichten.

Unter Bauzustandsbesichtigung werden die Fertigstellung des Rohbaues (Rohbauabnahme) und die abschließende Fertigstellung (Schlussabnahme) verstanden. Sowohl die Rohbauabnahme als auch die Schlussabnahme ist der Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig, jeweils eine Woche vor Fertigstellung, anzuzeigen. Mit der Baugenehmigung werden entsprechend vorbereitete Formulare zugesandt. Nach Fertigstellung des Rohbaues und der endgültigen Fertigstellung erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde die jeweilige Bauzustandsbesichtigung (§ 84 BauO NRW 2018).

Erforderliche Unterlagen

Anzeige über die Fertigstellung des Rohbaues bzw. der endgültigen Fertigstellung.

Kosten

Die Durchführung der Bauüberwachung sowie der Bauzustandsbesichtigungen sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr ist in der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW festgelegt. Sie richtet sich nach der Höhe der Baugenehmigungsgebühr.

Rechtsgrundlagen
  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

Adresse
Europa-Viertel am Waldhügel - Gebäude 4
Mittelstraße 17
Zimmer 1.13
05971 939 8 439
Besuchszeiten

Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.

Europa-Viertel am Waldhügel - Gebäude 4
Mittelstraße 17
48431 Rheine
Zimmer 1.13
05971 939 8 433
Besuchszeiten

Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.

Stichwörter
Rohbauabnahme, Schlussabnahme
Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Mit Ihrem persönlichen Benutzerkonto auf rheine.de haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Hinterlegung eines Benutzerprofils zur Verwendung bei registrierungspflichtigen Online-Dienstleistungen in unserem Bürgerportal (z.B. Antragstellung Online, Nutzung interaktiver Formularservices).

Sie besitzen noch kein Benutzerkonto? Dann können Sie sich hier kostenfrei registieren.

neu registrieren