Lebenssituationen

Adoptionsvermittlung

Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Rheine für die Jugendämter des Kreises Steinfurt

  • Die für Ihren Wohnort/für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier:
Örtliche Zuständigkeiten der Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle, 50 KB
  • Informationen über das Team der Adoptionsvermittlungsstelle und die Grundlagen der Zusammenarbeit finden Sie unter dem verwandten Thema "Wir über uns".
  • Sie sind unsicher, ob sie mit ihrem Kind zusammenleben können? Sie denken darüber nach, Ihr Kind zur Adoption frei zu geben? Nähere Informationen finden Sie unter verwandten Thema "Adoptionsfreigabe".
  • Sie überlegen, ein Kind zu adoptieren? Nähere Informationen finden Sie unter dem verwandten Thema "Ein Kind adoptieren wollen".
  • Sie überlegen das Kind ihres Ehemannes / Ihrer Ehefrau zu adoptieren? Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Stiefelternadoption".
  • Sie überlegen ein verwandtes Kind zu adoptieren? Nähere Informationen finden Sie unter dem verwandten Thema "Verwandtenadoption".
  • Sie wurden adoptiert. Sie beschäftigen sich mit Ihrer Herkunft /Ihrer Herkunftsfamilie?  Sie haben ein Kind zur Adoption frei gegeben? Sie möchten wissen, wie es dem Kind geht? Sie wissen von Verwandten, die adoptiert wurden und wünschen sich Informationen? Nähere Informationen finden Sie unter dem verwandten Thema "Herkunfterklärung".

Weitere Informationen

Rechtsvorschriften

  • den Vorschriften der §§ 1741 bis 1772 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
  • dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
  • Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29.05.1993 (Adoptionsübereinmommensgesetz – Ausführungsgesetz = AdÜbAG)
  • Gesetz über die Wirkung der Annahme als Kind nach ausländischem Recht (AdWirkG)
  • den Vorschriften der §§ 189 und 194 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
  • §§ 67 bis 85a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
  • §§ 51 bis 61 ff. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
  • § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch
Adresse
Frau Monika Darley
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 521
Fax: 05971 939 8 521
Zimmer: 229
Besuchszeiten

Termine nach Vereinbarung


Frau Lisa Laurenz
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 574
Fax: 05971 939 8 574
Zimmer: 227
Besuchszeiten

Termine nach Vereinbarung


Frau Ulrike Lompa
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 559
Fax: 05971 939 559
Zimmer: 227
Besuchszeiten

Termine nach Vereinbarung


Frau Wiebke Lampe
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 362
Fax: 05971 939 8 362
Zimmer: 233
Besuchszeiten

Termine nach Vereinbarung


Frau Nicole Wenning
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 587
Fax: 05971 939 8 587
Zimmer: 233
Besuchszeiten

Termine nach Vereinbarung


Merkblätter & Richtlinien
DSGVO Adoptionsvermittlung, 60 KB

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