Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ist am 01.01.2005 durch das Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) und das Sozialgesetzbuch XII abgelöst worden.
Allgemeine Informationen
Alle grundsätzlich erwerbsfähigen Personen und deren Familienangehörigen fallen in das Sozialgesetzbuch II (vgl. Arbeitslosengeld II).
Alle übrigen nicht erwerbsfähigen Personen erhalten ihre Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII. Hierzu gehört auch der Personenkreis der Leistungsberechtigten nach dem bis Ende 2004 geltenden Grundsicherungsgesetz.
Erforderliche Unterlagen
Bei Aufnahme des Antrages können noch weitere Unterlagen notwendig werden.
- Personalausweis
- Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe, bzw. Unterlagen über Wohneigentum
- Nachweis über die aktuellen Heizkosten
- Unterlagen zu Versicherungen aller Art (Lebens-, Unfall, Hausrat-, Haftpflichtversicherungen, etc.)
- sämtliche Einkommensnachweise aller Familienangehörigen, die mit im Haushalt leben (Verdienstabrechnungen, Bescheide des Arbeitsamtes, Wohngeld-, Renten-, Kindergeld-, Unterhaltsbescheide, etc.)
- Sparbücher, Bausparverträge, Sparverträge (auch Vermögenswirksame Leistungen) und andere Vermögensunterlagen aller Haushaltsangehörigen
- vollständige Kontoauszüge der vergangenen 6 Monate
UNTERLAGEN VERSCHLÜSSELT EINREICHEN: www.rheine.de/unterlagen
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