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Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ist am 01.01.2005 durch das Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) und das Sozialgesetzbuch XII abgelöst worden.

Allgemeine Informationen

Alle grundsätzlich erwerbsfähigen Personen und deren Familienangehörigen fallen in das Sozialgesetzbuch II (vgl. Arbeitslosengeld II).

Alle übrigen nicht erwerbsfähigen Personen erhalten ihre Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII. Hierzu gehört auch der Personenkreis der Leistungsberechtigten nach dem bis Ende 2004 geltenden Grundsicherungsgesetz.

Erforderliche Unterlagen

Bei Aufnahme des Antrages können noch weitere Unterlagen notwendig werden.

  • Personalausweis
  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe, bzw. Unterlagen über Wohneigentum
  • Nachweis über die aktuellen Heizkosten
  • Unterlagen zu Versicherungen aller Art (Lebens-, Unfall, Hausrat-, Haftpflichtversicherungen, etc.)
  • sämtliche Einkommensnachweise aller Familienangehörigen, die mit im Haushalt leben (Verdienstabrechnungen, Bescheide des Arbeitsamtes, Wohngeld-, Renten-, Kindergeld-, Unterhaltsbescheide, etc.)
  • Sparbücher, Bausparverträge, Sparverträge (auch Vermögenswirksame Leistungen) und andere Vermögensunterlagen aller Haushaltsangehörigen
  • vollständige Kontoauszüge der vergangenen 6 Monate

UNTERLAGEN VERSCHLÜSSELT EINREICHEN: www.rheine.de/unterlagen


Adresse
Buchstaben A - Ban
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 273
05971 939 8 370
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung

Buchstaben Bao-B
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 271
05971 939 8 379
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung

Buchstaben C-D
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 277
05971 939 8 327
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung

Buchstaben E-F
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 277
05971 939 8 948
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung

Buchstaben G-Hag
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 268
05971 939 8 256
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung

Buchstaben Hah-Kal
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 277a / 279
05971 939 8 197
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung

Buchstaben Kam-La
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 277a / 279
05971 939 8 392
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung

Buchstaben Lb-Mö
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 274
05971 939 8 981
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung

Buchstaben Mof-Re
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 277a / 279
05971 939 8 977
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung

Buchstaben Rf-Schm
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 270a
05971 939 8 986
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung

Buchstaben Schn-Th
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 268
05971 939 8 383
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung

Buchstaben Ti-Z
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 270
05971 939 8 363
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung

Funktion
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 264
05971-939-8-408
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvergabe

Stichwörter
Hartz VI, Hartz, SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe, Grundsicherung
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