Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung
Sie sind umgezogen oder haben eine Nebenwohnung anzumelden? Die Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung erfolgt online oder beim Bürgerbüro der Stadt Rheine.
Online Verfahren
Ab sofort bietet die Stadt Rheine die Anmeldung eines Wohnsitzes in Rheine als Onlinedienst an. Mit diesem Service können Sie sich und Ihre Familie bequem von Zuhause aus und ohne Termin anmelden, eine Vorsprache im Bürgerbüro ist nicht erforderlich.
Den Onlinedienst und alle erforderlichen Informationen zur Nutzung finden Sie hier: www.wohnsitzanmeldung.de
Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
- online,
- persönlich oder
- durch eine bevollmächtigte Person
vorzunehmen.
Für Menschen mit Hörbeeinträchtigung stellen wir vereinzelte Inhalte unserer Internetseite in Gebärdensprache bereit. Hier sehen Sie ein Video zur An- und Ummeldung eines Wohnsitzes.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Anmeldung ist seit dem 01.11.2015 neben dem gültigen Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass/Kinderausweis) auch eine Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers) vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Besuchszeiten
Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
* Donnerstagsnachmittags nur nach Terminvereinbarung
Besuchszeiten
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr
Hinweis:
Die Außenstelle ist vom 11.09. bis einschließlich 28.09. geschlossen.
FB 3 - Meldepflichtige Personen,
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