Google Translate

This website can be translated into various languages using Google Translate. If you select another language, you will be redirected to the Google server and leave the straubing.de website. Please note that Straubing has no influence on the processing of your data by Google. If you do not want your data to be transmitted to Google, you can close the window by clicking on the "X".

Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten

Der Bundespräsident übernimmt auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie.

Die Patenschaft hat nach Angaben des Bundespräsidialamts in erster Linie symbolischen Charakter: „Der Bundespräsident bringt mit der Ehrenpatenschaft die besondere Verpflichtung des Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Sie stellt die besondere Bedeutung heraus, die Familien und Kinder für unser Gemeinwesen haben. Die Ehrenpatenschaft soll mit dazu beitragen, das Sozialprestige kinderreicher Familien zu stärken.“

Die Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft werden dem Bundespräsidialamt über die Stadtverwaltung zugestellt. Nach Prüfung der Voraussetzungen erhält die Familie eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft sowie ein Patengeschenk in Höhe von 500 Euro. 

 

 


Adresse
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 371
05971 939 8 215
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 11:00 Uhr

Di 08:30 – 12:00 Uhr

Mi 08:30 – 12:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr

Fr 08:30 – 12:00 Uhr

Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Mit Ihrem persönlichen Benutzerkonto auf rheine.de haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Hinterlegung eines Benutzerprofils zur Verwendung bei registrierungspflichtigen Online-Dienstleistungen in unserem Bürgerportal (z.B. Antragstellung Online, Nutzung interaktiver Formularservices).

Sie besitzen noch kein Benutzerkonto? Dann können Sie sich hier kostenfrei registieren.

neu registrieren