Unterhaltssicherung
Für freiwillig Wehrdienstleistende gleicht das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) bestimmte Zahlungsverpflichtungen während des Dienstes aus, die nicht durch den Wehrsold abgedeckt sind.
Zuständig für den Bereich Unterhaltssicherung ist der Kreis Steinfurt. Telefon: 05482 70-3511 bis 70-3518.
Die Stadt Rheine bietet als Serviceleistung die Entgegennahme und Weiterleitung der Anträge an. Eine inhaltliche Prüfung erfolgt nicht.
Adresse
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 1
05971 939 641
Besuchszeiten
Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
* Donnerstagsnachmittags nur nach Terminvereinbarung
