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Unterhaltsheranziehung SGB II

Änderung der Zuständigkeit „Unterhaltsheranziehung SGB II“ 

Seit dem 01.01.2023 wird die Aufgabe der Unterhaltsheranziehung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) nicht mehr durch das Jobcenter der Stadt Rheine, sondern durch die entsprechende Fachabteilung der jobcenter Kreis Steinfurt AöR übernommen und durchgeführt.

Die zuständigen Kollegen/Kolleginnen sind wie folgt erreichbar.

Weiterführende Links

Jobcenter Kreis Steinfurt


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Unterhaltsheranziehung SGB II
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