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Beratung in Unterhaltsangelegenheiten

Haben Sie Fragen zu Unterhaltsansprüchen von minderjährigen Kindern, jungen Volljährigen (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) oder zum Betreuungsunterhalt?

Alleinerziehende Mütter und Väter, die für ein Kind sorgen, sowie junge Volljährige bis zum 21. Geburtstag, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung um Unterhaltsansprüche des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil, beziehungsweise gegenüber ihren Eltern geltend zu machen.

Auch zur Geltendmachung ihrer eigenen Unterhaltsansprüche (Betreuungsunterhalt) können sich alleinerziehende Mütter und Väter beraten lassen.

Voraussetzungen

Beratung und Unterstützung erhält der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht, bei gemeinsamer Sorge, der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Die Beratung junger Volljähriger endet mit dem 21. Geburtstag.

 Weitere Informationen

► Broschüre "Die Beistandschaft" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Adresse
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 404
05971 939 8 504
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 403
05971 939 8 572
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

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Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 405
05971 939 8 149
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Bahnhofstr. 1
48431 Rheine
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Zimmer 403
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48431 Rheine
Zimmer 406
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48431 Rheine
Zimmer 401
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Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
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05971 939 8 505
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Zimmer 402
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