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Verwaltung

Landschaftspflegerische Begleitpläne

Erstellung und Verwaltung landschaftspflegerischer Begleitpläne (LBP).

Wird durch ein Bauvorhaben ein Eingriff in die Natur und Landschaft unvermeidbar, ist dieser Eingriff auszugleichen oder zu ersetzen. Im landschaftspflegerischen Begleitplan sind erforderliche Maßnahmen durch Pläne und erläuternde Texte dargestellt. Der Ausgleich/Ersatz ist im unmittelbaren Bereich des Bauwerkes oder seiner näheren Umgebung umzusetzen. Grundsätzlich sind diese Eingriffe auf ein Minimum zu reduzieren.

Der landschaftspflegerische Begleitplan ist Bestandteil der Planunterlagen, die zur Genehmigung des Bauvorhabens erforderlich sind.

Adresse
Herr Klaus-Dieter Twesten
Klosterstraße 14
48432 Rheine
Telefon: 05971 939 340
Fax: 05971 939 8340
Zimmer: 403
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr




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