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Unterhaltsheranziehung Unterhaltsvorschussgesetz

Erhält ein Kind Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Unterhalt zahlen. Die Höhe des zu zahlenden Unterhaltsbetrages richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Die Unterhaltspflicht geht bei Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen in Rheine kraft Gesetz auf das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Stadt Rheine oder das Landesamt für Finanzen, Düsseldorf, über und wird von der jeweils zuständigen Stelle verfolgt.

Die Abteilung Unterhaltsheranziehung ermittelt das unterhaltsrelevante Einkommen und führt eine Unterhaltsberechnung durch. Ebenso versucht sie im Rahmen des Forderungsmanagements eine einvernehmliche Lösung mit dem barunterhaltspflichtigen Elternteil herbeizuführen. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist, leitet sie ein gerichtliches Unterhaltsfestsetzungsverfahren ein. Wenn erforderlich, wird anschließend der festgesetzte Unterhaltsanspruch im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens beigetrieben.

Parallel und auch nach dem Bezug von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz können die Unterhaltsansprüche eines Kindes auch von der Abteilung Beistandschaften des Jugendamtes Rheine verfolgt werden.

Besucheranschrift

Nadorff-Haus III, Kardinal-Galen-Ring 69, 3. Etage

Öffnungszeiten: montags, dienstags und donnerstags von 8:30Uhr bis 12:00Uhr

Postanschrift

Klosterstraße 14, 48431 Rheine

 


Adresse
Nadorff-Haus III
Kardinal-Galen-Ring 69
48431 Rheine
Zimmer 3
05971 939 8 374
Besuchszeiten

Die Büros der Abteilung Unterhaltsheranziehung im Nadorffhaus III sind für Besucher zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Vorsprachetermine zu anderen Zeiten können vorab telefonisch vereinbart werden.

Frau Kräft ist telefonisch zu folgenden Zeiten zu erreichen:

Montag - Freitag von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr - 16.00 Uhr.

Nadorff-Haus III
Kardinal-Galen-Ring 69
48431 Rheine
Zimmer 4
05971 - 939 8 369
Besuchszeiten

Die Büros der Abteilung Unterhaltsheranziehung im Nadorffhaus III sind für Besucher zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Vorsprachetermine zu anderen Zeiten können vorab telefonisch vereinbart werden.

Frau Helmig ist telefonisch zu folgenden Zeiten zu erreichen:

Montag - Freitag von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 15.00 Uhr - 16.00 Uhr

Nadorff-Haus III
Kardinal-Galen-Ring 69
48431 Rheine
Zimmer 3
05971 - 939 8 369
Besuchszeiten

Die Büros der Abteilung Unterhaltsheranziehung im Nadorffhaus III sind für Besucher zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Vorsprachetermine zu anderen Zeiten können vorab telefonisch vereinbart werden.

Frau Krämer ist telefonisch zu folgenden Zeiten zu erreichen:

Montag - Freitag von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr.

Nadorff-Haus III
48431 Rheine
Zimmer 4
05971 939 8 384
Besuchszeiten

Die Büros der Abteilung Unterhaltsheranziehung im Nadorffhaus III sind für Besucher zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Vorsprachetermine zu anderen Zeiten können vorab telefonisch vereinbart werden.

Frau Kösters ist telefonisch zu folgenden Zeiten zu erreichen:

Montag - Freitag von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr.

Online-Dienste / Formulare
Stichwörter
Unterhaltsheranziehung,Unterhaltsvorschussleistungen,Unterhaltspflicht,Leistungen Unterhalt
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