Verwaltung
Wohngeld / Mietzuschuss und Lastenzuschuss
WER BEKOMMT WOHNGELD?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten - es hilft Menschen mit geringem Einkommen, die Miete oder Belastung für selbst genutztes Wohneigentum zu tragen. Es wird unterschieden zwischen:
- Mietzuschuss: für Personen, die zur Miete wohnen (einschließlich Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen)
- Lastenzuschuss: für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Zuhause selbst bewohnen
Wichtig: Wenn Sie bereits Leistungen erhalten, in denen Ihre Wohnkosten berücksichtigt sind (z. B. Bürgergeld vom Jobcenter, Grundsicherung oder Berufsausbildungsbeihilfe - BAB), besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Bitte geben Sie solche Leistungen unbedingt im Antrag an. Im Zweifel wenden Sie sich gerne an uns.
Wie viel Wohngeld bekomme ich - und ab waNN?
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach:
- der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen,
- dem monatlichen Gesamteinkommen,
- sowie der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt und frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt - auch bei Anträgen auf Erhöhung.
So beantragen Sie wohngeld
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Antrag zu stellen:
Online
Formulare zum Download
-
Antrag Mietzuschuss (Formular zum Download), 3095 KB
-
Antrag Lastenzuschuss (Formular zum Download), 4645 KB
Weitere Vordrucke finden Sie unten auf dieser Seite unter "Online-Dienste/Formulare"
Antragsformulare in Papierform liegen aus
- im Alten Rathaus, 2. Obergeschoss
- an der Information im Neuen Rathaus
Hinweis: Reichen Sie bitte ausschließlich Kopien Ihrer Unterlagen ein. Bei digitaler Einreichung können nur PDF-Dateien bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie
Aufgrund eines hohen Antragaufkommens kommt es derzeit zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Wir bitten Sie, von telefonischen oder schriftlichen Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Wir kümmern uns so schnell wir möglich um Ihren Antrag - vielen Dank für Ihre Geduld!
Sprechzeiten
Unsere Sprechzeit ist am Dienstag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr.
Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir Sie:
- Füllen Sie Ihren Antrag vollständig aus
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit
- Planen Sie Wartezeiten ein
- Bleiben Sie freundlich - wir sind gerne für Sie da!
Datenschutz
Informationen zur Erhebung Ihrer Daten gemäß Art. 13, 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter Stadt Rheine - Informationspflichten (Art. 13 & 14 DSGVO) - "FB 4 - Wohngeld"
Rechtsvorschriften
Wohngeldgesetz
Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch oder per E-Mail. Eine Terminabsprache ist in Einzelfällen möglich.
Nur nach vorheriger telefonischer Absprache!
Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch oder per E-Mail. Eine Terminabsprache ist in Einzelfällen möglich.
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Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch oder per E-Mail. Eine Terminabsprache ist in Einzelfällen möglich.
Nur nach vorheriger telefonischer Absprache!
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