Rathäuser Rheine

Verwaltung

Wohngeld / Mietzuschuss und Lastenzuschuss

WER BEKOMMT WOHNGELD?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten - es hilft Menschen mit geringem Einkommen, die Miete oder Belastung für selbst genutztes Wohneigentum zu tragen. Es wird unterschieden zwischen: 

  • Mietzuschuss: für Personen, die zur Miete wohnen (einschließlich Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen)
  • Lastenzuschuss: für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Zuhause selbst bewohnen

Wichtig: Wenn Sie bereits Leistungen erhalten, in denen Ihre Wohnkosten berücksichtigt sind (z. B. Bürgergeld vom Jobcenter, Grundsicherung oder Berufsausbildungsbeihilfe - BAB), besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Bitte geben Sie solche Leistungen unbedingt im Antrag an. Im Zweifel wenden Sie sich gerne an uns. 


Wie viel Wohngeld bekomme ich - und ab waNN?

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach: 

  • der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen,
  • dem monatlichen Gesamteinkommen,
  • sowie der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt und frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt - auch bei Anträgen auf Erhöhung. 


So beantragen Sie wohngeld

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Antrag zu stellen: 

Online

Formulare zum Download

Weitere Vordrucke finden Sie unten auf dieser Seite unter "Online-Dienste/Formulare"

Antragsformulare in Papierform liegen aus

  • im Alten Rathaus, 2. Obergeschoss
  • an der Information im Neuen Rathaus

Hinweis: Reichen Sie bitte ausschließlich Kopien Ihrer Unterlagen ein. Bei digitaler Einreichung können nur PDF-Dateien bearbeitet werden.


Bitte beachten Sie

Aufgrund eines hohen Antragaufkommens kommt es derzeit zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Wir bitten Sie, von telefonischen oder schriftlichen Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Wir kümmern uns so schnell wir möglich um Ihren Antrag - vielen Dank für Ihre Geduld!


Sprechzeiten

Unsere Sprechzeit ist am Dienstag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr

Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir Sie: 

  • Füllen Sie Ihren Antrag vollständig aus
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit
  • Planen Sie Wartezeiten ein
  • Bleiben Sie freundlich - wir sind gerne für Sie da!

Datenschutz

Informationen zur Erhebung Ihrer Daten gemäß Art. 13, 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter Stadt Rheine - Informationspflichten (Art. 13 & 14 DSGVO) - "FB 4 - Wohngeld"


Rechtsvorschriften

Wohngeldgesetz

Adresse
Herr F. Frömming
Wohngeld A - Cam
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
Telefon: 05971 939 564
Fax: 05971 939 8564
Zimmer: 29
Besuchszeiten

Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch oder per E-Mail. Eine Terminabsprache ist in Einzelfällen möglich.


Frau A. Haag
Wohngeld Can - Gd
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 449
Fax: 05971 939 8 449
Zimmer: 25
Besuchszeiten

Nur nach vorheriger telefonischer Absprache!


Frau L. Wiebe
Wohngeld Ge - Ir
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
Telefon: 05971 939 563
Fax: 05971 939 8563
Zimmer: 28
Besuchszeiten

Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch oder per E-Mail. Eine Terminabsprache ist in Einzelfällen möglich.


Frau S. Schmidt
Wohngeld Hav - Kar
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
Telefon: 05971 939 562
Fax: 05971 939 8562
Zimmer: 28
Besuchszeiten

Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch oder per E-Mail. Eine Terminabsprache ist in Einzelfällen möglich.


Frau B. Körting
Wohngeld Len - Pes
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
Telefon: 05971 939 945
Fax: 05971 939 8945
Zimmer: 26
Besuchszeiten

Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch oder per E-Mail. Eine Terminabsprache ist in Einzelfällen möglich.


Herr W. Lorenz
Wohngeld Pet - Sd
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
Telefon: 05971 939 448
Fax: 05971 939 8 448
Zimmer: 26
Besuchszeiten

Nur nach vorheriger telefonischer Absprache!


Frau A. Schüring
Wohngeld Se - To
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 450
Fax: 05971 939 8 450
Zimmer: 28
Besuchszeiten

Nur nach vorheriger telefonischer Absprache!


Frau C. Diekmann
Wohngeld Tp - Z
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 560
Fax: 05971 939 8560
Zimmer: 27
Besuchszeiten

Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch oder per E-Mail. Eine Terminabsprache ist in Einzelfällen möglich.


Frau Ch. Varelmann
Wohngeld Rückforderungen
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 946
Fax: 05971 939 8 946
Zimmer: 27
Besuchszeiten

Nur nach vorheriger telefonischer Absprache!


Frau Y. Kasprzak
Produktverantwortliche Wohnmanagement
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
Telefon: 05971 939 451
Fax: 05971 939 8451
Zimmer: 24
Besuchszeiten

Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch oder per E-Mail. Eine Terminabsprache ist in Einzelfällen möglich. 




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