Verwaltung
Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Lageplan mit Darstellung der benötigten Fläche
Die Antragsunterlagen sind in 1-facher Ausfertigung vorzulegen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen zu Vorgesprächen zur Verfügung und geben Hilfestellung und Hinweise.
- Kosten
Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist in der Sondernutzungssatzung der Stadt Rheine geregelt und richtet sich nach Dauer und Umfang der Sondernutzung.
Rechtsvorschriften
Satzung der Stadt Rheine über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
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Adresse
Frau Birgit Rauß
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 670
Fax: 05971 939 8 670
E-Mail: birgit.rauss@rheine.de
Zimmer: 44
Besuchszeiten
Mo 08:30 – 12:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Online einreichbar:
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