Verwaltung
Gaststättenerlaubnis
Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen. Deshalb braucht man auch dann eine auf die eigene Person lautende Gaststättenerlaubnis. Dies gilt auch, wenn eine bereits bestehende Gaststätte übernommen werden soll oder Änderungen an den Räumlichkeiten vorgenommen werden sollen.
Weiterhin sind sämtliche Gebühren vorab zu zahlen. Die Erteilung der Erlaubnis kann erst nach Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen erfolgen. Sie dürfen den Gaststättenbetrieb erst dann eröffnen, wenn Sie im Besitz der erforderlichen Erlaubnis sind.
Gestattung
Neben den Gaststättenkonzessionen können bei erlaubnisbedürftigen Gaststättentätigkeiten aus besonderen Anlässen, zum Beispiel bei Vereinsfesten, unter erleichterten Voraussetzungen Gestattungen erteilt werden. Informationen zur Gestattung und den Gestattungsantrag finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Antrag (wird bei Vorsprache ausgehändigt)
- Bauzeichnungen (Grundriss / Lageplan) der Gaststättenräume, jeweils in dreifacher Ausfertigung
- Nutzflächenberechnung
- Pachtvertrag / Mietvertrag über die Gaststättenräume
- Führungszeugnis der Belegart O (zu beantragen bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes)
- Gewerbezentralregisterauszug (zu beantragen bei der Ordnungsbehörde Ihres Wohnsitzes)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Auszug aus dem Vollstreckungsportal (► www.vollstreckungsportal.de)
- Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes (Industrie- und Handelskammer Münster / Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster, Tel: 0251-707-0)
- Personalausweis / Reisepass
- Bei juristischen Personen (AG, GmbH und eingetragene Vereine): Vorlage eines Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Vorlage einer Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
- Teilnahmebescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder amtl. Gesundheitszeugnis (bei Verabreichung von Speisen)
Im Einzelnen können noch gesonderte Unterlagen notwendig sein, die Ihnen bei der persönlichen Vorsprache erläutert werden. Die Antragsunterlagen müssen vollständig eingereicht werden, damit das Verfahren eingeleitet werden kann.
- Kosten
Die Gebühr für die Gaststättenerlaubnis wird im Einzelfall berechnet. Die Gebührenspanne erstreckt sich von zur Zeit 100 EUR bis zu 3.500 EUR.
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