Verwaltung
Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung
Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
- persönlich
- durch eine bevollmächtigte Person
vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Anmeldung ist seit dem 01.11.2015 neben dem gültigen Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass/Kinderausweis) auch eine Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers) vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.
- Kosten
keine
Rechtsvorschriften
Bundesmeldegesetz (BMG)
Mo 08:00 – 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist eine Vorsprache im Bürgerbüro nur nach vorheriger telefonischer (05971/939-348) Terminvereinbarung möglich.
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