Verwaltung
Beglaubigung einer Unterschrift
Die zu beglaubigende Unterschrift ist vor dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin zu leisten.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beglaubigung der Unterschrift ist folgendes zu beachten:
- persönliches Erscheinen ist erforderlich
- Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen
- Kosten
2,00 Euro pro Unterschrift
Rechtsvorschriften
Verwaltungsverfahrensgesetz
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Adresse
Team Bürgerbüro
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 348
Fax: 05971 939 641
E-Mail: buergerbuero@rheine.de
Zimmer: 1
Besuchszeiten
Mo 08:00 – 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist eine Vorsprache im Bürgerbüro nur nach vorheriger telefonischer (05971/939-348) Terminvereinbarung möglich.
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro
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