Reisegewerbe: Gewerbeerlaubnis
Bei einem Reisegewerbe handelt es sich um ein nicht stehendes Gewerbe, das außerhalb einer Betriebsstätte ausgeübt wird; hierzu zählen auch Schausteller.
Ein Reisegewerbe betreibt nicht, wer Werbung macht (z. B. Flyer verteilen etc.), durch eine Telefonnummer erreichbar ist, Termine vereinbart oder auf Bestellung Waren verkauft.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- ggf. Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz
Kosten
Die Gebühr für die Reisegewerbekarte beträgt je nach Tätigkeit zwischen 50 Euro und 1.500 Euro.
Die Bearbeitungszeit beträgt circa 4 bis 6 Wochen.
Adresse
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
Zimmer 45
05971 939 8323
Besuchszeiten
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Online-Dienste / Formulare
Stichwörter
Reisegewerbekarte
