Wohngeld / Mietzuschuss und Lastenzuschuss
Wer bekommt Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten - es hilft Menschen mit geringem Einkommen, die Miete oder Belastung für selbst genutztes Wohneigentum zu tragen. Es wird unterschieden zwischen:
- Mietzuschuss: für Personen, die zur Miete wohnen (einschließlich Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen)
- Lastenzuschuss: für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Zuhause selbst bewohnen
Wichtig: Wenn Sie bereits Leistungen erhalten, in denen Ihre Wohnkosten berücksichtigt sind (z. B. Bürgergeld vom Jobcenter, Grundsicherung oder Berufsausbildungsbeihilfe - BAB), besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Bitte geben Sie solche Leistungen unbedingt im Antrag an. Im Zweifel wenden Sie sich gerne an uns.
Wie viel Geld bekomme ich - und ab wann?
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach:
- der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen,
- dem monatlichen Gesamteinkommen,
- sowie der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt und frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt - auch bei Anträgen auf Erhöhung.
So beantragen Sie Wohngeld
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Antrag zu stellen:
Online
- Erstantrag Mietzuschuss
- Erstantrag Lastenzuschuss
- Weiterleistungsantrag Mietzuschuss
- Weiterleistungsantrag Lastenzuschuss
- Erhöhungsantrag Mietzuschuss
- Erhöhungsantrag Lastenzuschuss
- Änderungsmitteilung Mietzuschuss
- Änderungsmitteilung Lastenzuschuss
Antragsformulare in Papierform liegen aus
- im Alten Rathaus, 2. Obergeschoss
- an der Information im Neuen Rathaus
Hinweis: Reichen Sie bitte ausschließlich Kopien Ihrer Unterlagen ein. Bei digitaler Einreichung können nur PDF-Dateien bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie
Aufgrund eines hohen Antragaufkommens kommt es derzeit zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Wir bitten Sie, von telefonischen oder schriftlichen Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Wir kümmern uns so schnell wir möglich um Ihren Antrag - vielen Dank für Ihre Geduld!
Sprechzeiten
Unsere Sprechzeit ist am Dienstag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr oder nach individueller Absprache.
Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir Sie:
- Füllen Sie Ihren Antrag vollständig aus
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit
- Planen Sie Wartezeiten ein
- Bleiben Sie freundlich - wir sind gerne für Sie da!
Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare benötigen, wenden Sie sich gerne an die Formularhilfe der Caritas Rheine.
Datenschutz
Informationen zur Erhebung Ihrer Daten gemäß Art. 13, 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter Stadt Rheine - Informationspflichten (Art. 13 & 14 DSGVO) - "FB 4 - Wohngeld"
Rechtsgrundlagen
Wohngeldgesetz
Besuchszeiten
Dienstag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr oder nach individueller Absprache!
Besuchszeiten
Dienstag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr oder nach individueller Absprache!
Besuchszeiten
Dienstag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr oder nach individueller Absprache!
Besuchszeiten
Dienstag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr oder nach individueller Absprache!
Besuchszeiten
Dienstag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr oder nach individueller Absprache!
Besuchszeiten
Dienstag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr oder nach individueller Absprache!
Besuchszeiten
Dienstag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr oder nach individueller Absprache!
Besuchszeiten
Dienstag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr oder nach individueller Absprache!
Besuchszeiten
Dienstag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr oder nach individueller Absprache!
