Verwaltung
Wohnberechtigungsschein
Wer erhält einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt. Grundsätzlich können sowohl Alleinstehende als auch Personen mit Angehörigen eine WBS bekommen.
Die Einkommensgrenze ist abhängig von der zum Haushalt gehörenden Personen. Da die Berechnung immer individuell ist, bitten wir Sie, sich mit den unten genannten erforderlichen Unterlagen an uns zu wenden.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis, wenn Sie nicht in Rheine gemeldet sind
- Pass, wenn keine deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt
- Aufenthaltstitel, sofern keine EU-Staatsangehörigkeit vorliegt
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor Antragstellung von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten (zum Beispiel Lohnabrechnungen, Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide oder Bescheide der Agentur für Arbeit, der Krankenkasse, des Sozialamtes)
- Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung (Ausbildungsvertrag) von Kindern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
- gegebenenfalls Nachweis Pflegegrad
- gegebenenfalls Mutterpass
- gegebenenfalls Sorgerechts- und Unterhaltsnachweis bei Haushaltsangehörigen minderjährigen Kindern, wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind
- gegebenenfalls Kopie der Heiratsurkunde
- Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 10 €.
Nach Erhalt des Wohnberechtigungsscheins wird die Gebühr fällig und ist innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir kein Bargeld annehmen können
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Mo 11:00 - 12:00
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Melden Sie sich aber gerne auch telefonisch oder per E-Mail zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses.
Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch oder per E-Mail. Eine Terminabsprache ist in Einzelfällen möglich.
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Merkblatt Wohnberechtigungsschein, 85 KB
Einkommenserklärung für den Wohnberechtigungsschein, 140 KB
Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins, 783 KB
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