Verwaltung
Wohnberechtigungsschein
Wer erhält einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt. Grundsätzlich können sowohl Alleinstehende als auch Personen mit Angehörigen eine WBS bekommen.
Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen. Da die Berechnung immer individuell ist, bitten wir Sie, sich mit den unten genannten erforderlichen Unterlagen an uns zu wenden.
Merkblatt für den Wohnberechtigungsschein, 164 KBAntrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins, 343 KB
Einkommenserklärung für den Wohnberechtigungsschein, 143 KB
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis, wenn Sie nicht in Rheine gemeldet sind
- Pass, wenn keine deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor Antragstellung von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten (zum Beispiel Lohnabrechnungen, Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide oder Bescheide der Agentur für Arbeit, der Krankenkasse, des Sozialamtes)
- Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung (Ausbildungsvertrag) von Kindern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben
- gegebenenfalls Heiratsurkunde, wenn Sie noch keine 5 Jahre verheiratet und unter 40 Jahre alt sind
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
- gegebenenfalls Nachweis Pflegegrad
- gegebenenfalls Mutterpass
- gegebenenfalls Sorgerechts- und Unterhaltsnachweis bei Haushaltsangehörigen minderjährigen Kindern, wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind
- Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 10 €.
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