Verwaltung
Unterhaltsvorschuss
Dann können Sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt der Stadt Rheine beantragen. Die finanzielle Unterstützung wird für minderjährige Kinder bis 18 Jahre gewährt.
Ansprechpartnerinnen und Buchstabengruppen
Frau Nünning: A - Ki
Frau Borgmann: Kj - Z
Der Unterhaltsvorschuss beträgt ab 01.01.2023 für ein Kind
- 187,00 Euro bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
- 252,00 Euro bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
- 338,00 Euro bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Die Leistungen nach dem UVG müssen Sie für jedes Kind einzeln schriftlich beantragen. Den entsprechenden Antrag sowie das zugehörige Merkblatt finden Sie in der Anlage. Bitte den Antrag ausfüllen und gegebenenfalls Nichtzutreffendes streichen.
Voraussetzungen
Für die Beantragung von Unterhaltsvorschuss nach dem UVG sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Kind muss unter anderem:
- in Rheine seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben
- bei einem allein erziehenden Elternteil leben
- von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten oder wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge nicht mindestens in oben genannten Höhe erhalten
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Kinder zwischen dem 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das Kind darf keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Alg II /Hartz IV) beziehen oder
- durch die Zahlungen der Unterhaltsvorschussleistungen wird die Hilfsbedürftigkeit vermieden oder
- der alleinerziehende Elternteil muss bei ergänzendem Sozialleistungsbezug mindestens ein Einkommen in Höhe von 600 Euro Brutto monatlich erzielen.
Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz müssen Sie für jedes Kind einzeln schriftlich beantragen. Den entsprechenden Antrag, sowie das zugehörige Merkblatt finden Sie auf dieser Seite zum Download. Bitte den UVG-Antrag vollständig ausfüllen und gegebenenfalls Nichtzutreffendes bitte streichen.
Der Antrag kann per Post der Unterhaltsvorschussstelle im City-Haus zugesandt oder zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. Der Antrag kann nicht per E-Mail zugesendet werden, da er eigenhändig unterschrieben werden muss.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind – soweit vorhanden – dem Antrag in Kopie beizufügen beziehungsweise mitzubringen:
- Personalausweis oder Pass
- Aufenthaltstitel
- Scheidungsurteil
- Geburtsurkundes des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung
- Nachweis über die letzten drei getätigten Unterhaltsbeiträge
- Bescheinigung, dass der andere Elternteil des Kindes zur Zahlung vom Unterhalt aufgefordert wurde (Inverzugsetzung)
- Unterhaltstitel
- Nachweis Halbwaisenrente
- Bankverbindungsdaten (IBAN und BIC)
Ab dem 12. Lebensjahr zusätzlich:
- vollständiger aktueller Bescheid des Jobcenters ( Alg II)
- aktuelle Verdienstbescheinigung des antragstellenden Elternteils
Ab dem 15. Lebensjahr zusätzlich:
- Schulbescheinigung allgemeinbildende Schule beziehungsweise ab Beendigung des Schulbesuchs den Einkommensnachweis des Kindes inklusive Ausbildungsvertrag
Rechtsvorschriften
Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder Unterhaltsausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)
Die Büros der Unterhaltsvorschusskasse im Cityhaus sind vorübergehend für Besucher nicht geöffnet.
Frau Nünning ist telefonisch zu folgenden Zeiten zu erreichen:
Montag - Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Die Büros der Unterhaltsvorschusskasse im Cityhaus sind vorübergehend für Besucher nicht geöffnet.
Frau Sievers ist telefonisch zu folgenden Zeiten zu erreichen:
Montag - Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
DSGVO Unterhaltsvorschuss, 50 KB
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