Verwaltung

Unterhaltsvorschuss

Sie sind alleinerziehend und erhalten vom unterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt?

Dann können Sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt der Stadt Rheine beantragen. Die finanzielle Unterstützung wird für minderjährige Kinder bis 18 Jahre gewährt.

Ansprechpartnerinnen und Buchstabengruppen

Frau Nünning:            A - Ki
Frau Borgmann:        Kj - Z

Der Unterhaltsvorschuss beträgt ab 01.01.2023 für ein Kind

  • 187,00 Euro bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
  • 252,00 Euro bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
  • 338,00 Euro bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Die Leistungen nach dem UVG müssen Sie für jedes Kind einzeln schriftlich beantragen. Den entsprechenden Antrag sowie das zugehörige Merkblatt finden Sie in der Anlage. Bitte den Antrag ausfüllen und gegebenenfalls Nichtzutreffendes streichen.

Voraussetzungen

Für die Beantragung von Unterhaltsvorschuss nach dem UVG sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Das Kind muss unter anderem:

  • in Rheine seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben
  • bei einem allein erziehenden Elternteil leben
  • von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten oder wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge nicht mindestens in oben genannten Höhe erhalten
  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Kinder zwischen dem 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das Kind darf keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Alg II /Hartz IV) beziehen oder
  • durch die Zahlungen der Unterhaltsvorschussleistungen wird die Hilfsbedürftigkeit vermieden oder
  • der alleinerziehende Elternteil muss bei ergänzendem Sozialleistungsbezug mindestens ein Einkommen in Höhe von 600 Euro Brutto monatlich erzielen.

Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz müssen Sie für jedes Kind einzeln schriftlich beantragen. Den entsprechenden Antrag, sowie das zugehörige Merkblatt finden Sie auf dieser Seite zum Download. Bitte den UVG-Antrag vollständig ausfüllen und gegebenenfalls Nichtzutreffendes bitte streichen.

Der Antrag kann per Post der Unterhaltsvorschussstelle im City-Haus zugesandt oder zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. Der Antrag kann nicht per E-Mail zugesendet werden, da er eigenhändig unterschrieben werden muss.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind – soweit vorhanden – dem Antrag in Kopie beizufügen beziehungsweise mitzubringen:

  • Personalausweis oder Pass
  • Aufenthaltstitel
  • Scheidungsurteil
  • Geburtsurkundes des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Nachweis über die letzten drei getätigten Unterhaltsbeiträge
  • Bescheinigung, dass der andere Elternteil des Kindes zur Zahlung vom Unterhalt aufgefordert wurde (Inverzugsetzung)
  • Unterhaltstitel
  • Nachweis Halbwaisenrente
  • Bankverbindungsdaten (IBAN und BIC)

Ab dem 12. Lebensjahr zusätzlich:

  • vollständiger aktueller Bescheid des Jobcenters ( Alg II)
  • aktuelle Verdienstbescheinigung des antragstellenden Elternteils

Ab dem 15. Lebensjahr zusätzlich:

  • Schulbescheinigung allgemeinbildende Schule beziehungsweise ab Beendigung des Schulbesuchs den Einkommensnachweis des Kindes inklusive Ausbildungsvertrag

Rechtsvorschriften

Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder Unterhaltsausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)

Adresse
Frau D. Nünning
Nadorff-Haus III
Kardinal-Galen-Ring 69
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 173
Fax: 05971 939 8 173
Zimmer: 1
Besuchszeiten

Die Büros der Unterhaltsvorschusskasse im Cityhaus sind vorübergehend für Besucher nicht geöffnet.

Frau Nünning ist telefonisch zu folgenden Zeiten zu erreichen:

Montag - Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.30 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr


Frau R. Sievers
Nadorff-Haus III
Kardinal-Galen-Ring 69
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 373
Fax: 05971 939 8 373
Zimmer: 2
Besuchszeiten

Die Büros der Unterhaltsvorschusskasse im Cityhaus sind vorübergehend für Besucher nicht geöffnet.

Frau Sievers ist telefonisch zu folgenden Zeiten zu erreichen:

Montag - Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.30 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr


Merkblätter & Richtlinien
Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz Stand 2021, 274 KB
DSGVO Unterhaltsvorschuss, 50 KB

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