Ausschüsse & sonstige Gremien
Neben dem von der Bürgerschaft gewählten Rat der Stadt Rheine gibt es Ausschüsse und Gremien, die ihn bei seiner Aufgabenerledigung unterstützen.
Zu unterscheiden ist zwischen Pflichtausschüssen und freiwilligen Ausschüssen. Pflichtausschüsse sind nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen zu bilden:
Pflichtausschüsse
- Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (§ 27 der Gemeindeordnung)
- Betriebsausschuss Stadtkultur (§ 113 der Gemeindeordnung)
- Betriebsausschuss Technische Betriebe Rheine (§ 113 der Gemeindeordnung)
- Haupt-/Digital- und Finanzausschuss (§ 57 Abs. 2 der Gemeindeordnung)
- Jugendhilfeausschuss ( § 71 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes)
- Rechnungsprüfungsausschuss (§ 57 Abs. 2 Gemeindeordnung)
- Umlegungsausschuss (§ 46 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 3 der 1. Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch)
- Wahlausschuss (§ 2 des Kommunalwahlgesetzes)
- Wahlprüfungsausschuss (§ 40 Kommunalwahlgesetz)
Daneben ist der Rat gemäß § 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung berechtigt, sogenannte freiwillige Ausschüsse zu bilden. Diese Ausschüsse beraten Entscheidungen des Rates sachverständig vor oder sind vom Rat ermächtigt worden, selbständig Entscheidungen zu treffen.
Freiwillige Ausschüsse
- Ausschuss für Schule, Bildung und Sport
- Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
- Bau- und Mobilitätsausschuss
- Sozialausschuss
Zu Mitgliedern der Ausschüsse werden neben den Ratsmitgliedern auch Sachkundige Bürger(innen) und Sachkundige Einwohner(innen) bestellt.
Besuchszeiten
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Besuchszeiten
Mo 08:30 – 11:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Gremien der Stadt Rheine,
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Mitgliederverz. Rat Ausschüsse ab 2025,
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