Verwaltung
Sportförderung
Auch in Rheine übernehmen viele Sportvereine und freie Träger Verantwortung, indem sie attraktive Sport- und Bewegungsangebote anbieten. Ihre Arbeit basiert auf hohen Anteilen von freiwilligem, ehrenamtlichem Engagement – sie verdient Anerkennung und Unterstützung.
Die Sportförderung der Stadt Rheine soll helfen, wichtige Aufgaben im Handlungsfeld Sport und Bewegung durch partnerschaftliches Zusammenwirken zwischen der Selbstverwaltung (Stadtsportverband / Sportvereine) und der öffentlichen Sportverwaltung zu erfüllen.
Zum 1. Januar 2019 sind dazu neuen Sportförderrichtlinien in Kraft getreten. Sie beinhalten eine grundlegende Neuausrichtung, die mit Vorteilen für die Vereinsarbeit verbunden sind:
- Entlastung der Vorstandsarbeit durch den Wegfall von Anträgen.
- Planungssicherheit, durch en vertraglich abgesichertes stabiles Förderbudget für die kommenden Jahre.
- Frühzeitige Budgetverfügbarkeit
- Stärkung der Eigenverantwortlichkeit
Die Stadt Rheine räumt dem Erhalt der Infrastruktur eigener als auch vereinseigener Sportanlagen eine hohe Priorität ein. Modernisierungen und Sanierungen werden deshalb unter Vorbehalt der weiteren Zahlung der Sportpauschale des Landes gefördert. Anträge sind im Vorjahr der geplanten Umsetzung einer Maßnahme bis zum 1. Oktober zu stellen.
Der Sportservice berät gerne im Vorfeld einer geplanten Maßnahme.
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Sportförderrichtlinien, 88 KB
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