Verwaltung

Verkehrssicherung

Straßenfeste oder sonstige Veranstaltungen, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden und mit der Sperrung von Straßen oder Straßenteilen verbunden sind, müssen von der Stadt Rheine genehmigt werden.

Zuständige Stellen

  • kleine Feste, von denen nur Wohnstraßen oder Straßen von geringer Verkehrsbedeutung betroffen sind betreut der Fachbereich Recht und Ordnung/ Birgit Rauß
  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (zum Beispiel Festzüge, Märsche, Sportveranstaltungen, Verkaufsveranstaltungen)

Erforderliche Unterlagen

Sondernutzungserlaubnis, verkehrsrechtliche Anordnung

Wenn auf der Veranstaltung alkoholische Getränke angeboten werden sollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine gaststättenrechtliche Genehmigung in Form der Gestattung.

Adresse
Frau Birgit Rauß
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 670
Fax: 05971 939 8 670
Zimmer: 44
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr 

Die 08:30 – 12:00 Uhr 

Mi  08:30 – 12:00 Uhr 

Do 08:30 – 12:00 Uhr 

Fr  08:30 – 12:00 Uhr




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