Verkehrssicherung
Straßenfeste oder sonstige Veranstaltungen, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden und mit der Sperrung von Straßen oder Straßenteilen verbunden sind, müssen von der Stadt Rheine genehmigt werden.
Zuständige Stellen
- kleine Feste, von denen nur Wohnstraßen oder Straßen von geringer Verkehrsbedeutung betroffen sind betreut der Fachbereich Recht und Ordnung/ Birgit Rauß
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (zum Beispiel Festzüge, Märsche, Sportveranstaltungen, Verkaufsveranstaltungen)
Erforderliche Unterlagen
Sondernutzungserlaubnis, verkehrsrechtliche Anordnung
Wenn auf der Veranstaltung alkoholische Getränke angeboten werden sollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine gaststättenrechtliche Genehmigung in Form der Gestattung.
Adresse
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 44
05971 939 8 670
Besuchszeiten
Mo 08:30 – 12:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
