Verwaltung
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Zu den Verkehrszeichen gehören
- Verkehrsschilder,
- Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen sowie
- Zeichen von Verkehrsposten.
Verkehrseinrichtungen sind
- Schranken,
- Sperrpfosten,
- Parkuhren und Parkscheinautomaten,
- Geländer, Absperrgeräte und Leiteinrichtungen sowie
- Ampeln.
Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:
- § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
- § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
- § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
- § 39 Verkehrszeichen
- § 40 Gefahrzeichen
- § 41 Vorschriftzeichen
- § 42 Richtzeichen
- § 43 Verkehrseinrichtungen
► Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen im Gebiet der Stadt Rheine ist die Straßenverkehrsbehörde des Fachbereiches Recht und Ordnung. In Kooperation mit dem Arbeitskreis Verkehr werden möglichst zeitnah Probleme behandelt, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Gebiet der Stadt Rheine betreffen. Dieses Fachgremium besteht aus Vertretern der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde, der Mobilitäts- und Verkehrsplanung und der Technischen Betriebe Rheine.
Anregungen zur Verkehrssicherheit können Sie der Straßenverkehrsbehörde formlos mitteilen.
Folgende Angaben/Unterlagen werden benötigt:
- Benennung der Örtlichkeit
- Erläuterung der Verkehrsproblematik (evtl. mit Fotos bzw. Darstellung im Lageplan)
- Vorschlag zur Entschärfung/Behebung der Verkehrsproblematik
- Angabe Ihrer Telefonnummer
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