Verwaltung
Untersuchungsberechtigungsschein
Der Arzt benötigt zur Abrechnung der Untersuchungskosten einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser Untersuchungsberechtigungsschein wird von der Gemeinde ausgestellt.
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird nur für Minderjährige ausgestellt. Ab dem 18. Lebensjahr ist für die Untersuchung der Schein nicht erforderlich.
Zur Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen für eine Nachuntersuchung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Fortbestehen der Ausbildung notwendig.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann sofort mitgenommen werden.
Erforderliche Unterlagen
Die persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) ist erforderlich. Dabei ist ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen.
- Kosten
Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Die Außenstelle Mesum ist vom 27.03.2023 bis zum einschließlich 10.04.2023 geschlossen.
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr
Zurück zur Ergebnisliste