Verwaltung
Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
Geregelt ist die Sondernutzung in den §§ 18,19 und 19a des Straßen- und Wegegesetzes NRW in Verbindung mit der "Satzung der Stadt Rheine über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)". Ergänzt werden die gesetzlichen Bestimmungen durch die Gestaltungsleitlinien für Außengastronomie und Warenauslagen, die in der Rheine Information 98 veröffentlicht wurden.
Die häufigsten Gründe für Anträge auf Sondernutzungen sind:
- Aufstellen von Warenauslagen und mobile Warenträger
- Nutzung für Außengastronomie
- Aufstellen von Info-Ständen
- Ausrichtung von Nachbarschaftsfesten
- Aufstellen von Bauschuttcontainern
- Sperrgenehmigungen im Zuge von Straßenbau- beziehungsweise Brückenbaumaßnahmen
- Nutzungsgenehmigungen für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen für Teile der öffentlichen Verkehrsfläche wie Bürgersteig, Fahrbahn, öffentliche Plätze und dergleichen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
- Verkehrssicherung außerhalb von Baumaßnahmen, zum Beispiel (Straßenfeste, Trödelmärkte, Kirmes, Tagesbaustellen (Hubwagenbenutzung an Gebäuden))
Adresse
Frau Birgit Rauß
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 670
Fax: 05971 939 8 670
E-Mail: birgit.rauss@rheine.de
Zimmer: 44
Besuchszeiten
Mo 08:30 – 12:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Online-Dienste / Formulare
Zum Ausdrucken:
Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen, 57 KB
Online einreichbar:
- Antrag auf Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen für Prozessionen
- Antrag auf Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen für Veranstaltungen (eID notwendig)
- Antrag zur Errichtung eines Haltverbots bei Umzügen
- Antrag auf Nutzung öffentlicher Flächen (Außengastronomie, Warenauslagen, Werbeaufsteller, Infostände, Bauschuttcontainer und sonstige Nutzungen)
Online einreichbar:
- Antrag auf Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen für Prozessionen
- Antrag auf Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen für Veranstaltungen (eID notwendig)
- Antrag zur Errichtung eines Haltverbots bei Umzügen
- Antrag auf Nutzung öffentlicher Flächen (Außengastronomie, Warenauslagen, Werbeaufsteller, Infostände, Bauschuttcontainer und sonstige Nutzungen)
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