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Ausnahmegenehmigungen für Bewohner der Fußgängerzone

Zum Be- und Entladen nach 18 Uhr

Die Genehmigung gilt nur zur zügigen Durchführung von Ladetätigkeiten nach 18:00 Uhr. Die Ladezeiten von 07:00 bis 11:00 Uhr und von 19:00 bis 22:00 Uhr gelten für jeden.

Auflagen und Beschränkungen

Das Fahrzeug ist so abzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind zu beachten. Die Genehmigung gilt nur im Original und muss deutlich sichtbar im Fahrzeug ausliegen.

Erforderliche Unterlagen

KFZ-Schein (mit aktueller Adresse)Personalausweis/Meldebescheinigung


Adresse
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 43
05971 939 8 695
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr 08:30 – 12:00 Uhr

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