Ausnahmegenehmigungen für Bewohner der Fußgängerzone
Zum Be- und Entladen nach 18 Uhr
Die Genehmigung gilt nur zur zügigen Durchführung von Ladetätigkeiten nach 18:00 Uhr. Die Ladezeiten von 07:00 bis 11:00 Uhr und von 19:00 bis 22:00 Uhr gelten für jeden.
Auflagen und Beschränkungen
Das Fahrzeug ist so abzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind zu beachten. Die Genehmigung gilt nur im Original und muss deutlich sichtbar im Fahrzeug ausliegen.
Erforderliche Unterlagen
KFZ-Schein (mit aktueller Adresse)Personalausweis/Meldebescheinigung
Besuchszeiten
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
