Verwaltung
Volkshochschule
Sie zeigt ihre Gestaltungskraft in den Feldern der örtlichen Kultur, Bildung und Arbeitsmarktpolitik.
Wir sind offen für die verschiedensten Zielgruppen, für Themen und Unterrichtsmethoden. Wir beraten mit den Kursleitenden das pädagogische und organisatorische Handeln. Wir vergewissern uns gemeinsam, dass den TeilnehmerInnen Lernen ermöglicht wird und respektieren die Meinung der Teilnehmenden über die Lehrveranstaltung. Als Teil der öffentlich verantworteten Weiterbildung ist die Volkshochschule weltanschaulich und parteipolitisch neutral.
Als Wissensdienstleister gehen wir von der Einheit der Bildung aus, wobei allgemeine und berufliche Weiterbildung als gleichberechtigt betrachtet und so weit wie möglich miteinander verknüpft werden. Besonders wichtig ist der Volkshochschule die Förderung des Dialogs zwischen Frauen und Männern, zwischen jungen und alten Menschen, zwischen Alteingesessenen und Zugewanderten. Gerade bei MigrantInnen ist die Sprachvermittlung eine herausgehobene Aufgabe für die Volkshochschule, um so Integration zu ermöglichen.
Weiterführende Infos:
Rechtsvorschriften
Weiterbildungsgesetz NRW
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Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
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Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Satzung Volkshochschule, 39 KB
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