Verwaltung

PsychKG (Zwangsmaßnahmen)

Wenn ein psychisch Kranker oder eine an einer Sucht erkrankte Person eine Gefahr für sich selbst oder wichtige Rechtsgüter Dritter darstellt, kann die Ordnungsbehörde bei Gefahr im Verzuge die sofortige Unterbringung der Person vornehmen.

Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auch nach regulärem Dienstschluss hat das Ordnungsamt einen Bereitschaftdienst eingerichtet, der rund um die Uhr erreichbar ist.

Der Bereitschaftsdienst kann über die örtliche Polizeidienststelle (Tel.: 05971 9380) oder die Kreisleitstelle der Feuer- und Rettungswache (Tel.: 05971 9360) eingeschaltet werden.

Rechtsvorschriften

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW)

Adresse
Herr David Larkens
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
Telefon: 05971 939 317
Fax: 05971 939 8 317
Zimmer: 47
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr




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