Verwaltung
Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung
Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
- persönlich
- durch eine bevollmächtigte Person
vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Anmeldung ist seit dem 01.11.2015 neben dem gültigen Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass/Kinderausweis) auch eine Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers) vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.
- Kosten
keine
Rechtsvorschriften
Bundesmeldegesetz (BMG)
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Die Außenstelle Mesum ist vom 27.03.2023 bis zum einschließlich 10.04.2023 geschlossen.
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr
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