Rathäuser Rheine

Verwaltung

Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

Sie sind umgezogen oder haben eine Nebenwohnung anzumelden? Die Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung erfolgt online oder beim Bürgerbüro der Stadt Rheine.

Ab sofort bietet die Stadt Rheine die Anmeldung eines Wohnsitzes in Rheine als Onlinedienst an. Mit diesem Service können Sie sich und Ihre Familie bequem von Zuhause aus und ohne Termin anmelden, eine Vorsprache im Bürgerbüro ist nicht erforderlich.

Den Onlinedienst und alle erforderlichen Informationen zur Nutzung finden Sie hier: www.wohnsitzanmeldung.de

Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug

  • online,
  • persönlich oder
  • durch eine bevollmächtigte Person

vorzunehmen.

Für Menschen mit Hörbeeinträchtigung stellen wir vereinzelte Inhalte unserer Internetseite in Gebärdensprache bereit. Hier sehen Sie ein Video zur An- und Ummeldung eines Wohnsitzes.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Anmeldung ist seit dem 01.11.2015 neben dem gültigen Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass/Kinderausweis) auch eine Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers) vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.

 - Kosten

keine

Rechtsvorschriften

Bundesmeldegesetz (BMG)

Online Verfahren

Adresse
Team Bürgerbüro
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 348
Fax: 05971 939 641
Zimmer: 1
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00 Uhr

Do 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Fr  08:30 - 12:00 Uhr

* Donnerstagsnachmittags nur nach Terminvereinbarung


Außenstelle Mesum
Nielandstraße 7
48432 Rheine
Telefon: 05975 93141
Fax: 05971 9398600
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr


Merkblätter & Richtlinien
FB 3 - Meldepflichtige Personen, 104 KB

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Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro, Anmeldung, Wohnungsgeberbescheinigung, Vermieterbescheinigung


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