Apostillen/ Beglaubigungen für Legalisationszwecke
Inländische öffentliche Urkunden werden in vielen Fällen im Ausland nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in einem besonderen internationalen Verfahren festgestellt worden ist.
Die Beglaubigung einer inländischen Urkunde ist immer dann erforderlich, wenn die Legalisation vorgeschrieben oder verlangt wird.
Diese Beglaubigungen werden nicht durch die Stadt Rheine vorgenommen. Zuständig ist im Regelfall die Bezirksregierung Münster.
Weitere Informationen finden Sie unter
Besuchszeiten
Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr
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Hinweis:
Im Dezember ist die Außenstelle an folgenden Tagen geschlossen:
- Montag, 01.12.2025
- Mittwoch, 10.12.2025
- an den Tagen vom 22.12. bis 28.12.2025
