Verwaltung
Beglaubigung einer Kopie
Die Beglaubigung einer Kopie kann beim Bürgerbüro der Stadt Rheine vorgenommen werden.
Eine amtliche Beglaubigung darf durch das Bürgerbüro nicht vorgenommen werden bei Personenstandsurkunden und Schriftstücken, für die eine öffentliche Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben ist (zum Beispiel Familienrecht, Erbrecht, Grundbuchangelegenheiten, Vereins- und Registersachen).
Erforderliche Unterlagen
Für die Beglaubigung einer Kopie sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Originaldokument
- Kopie des Originaldokumentes
- Kosten
3,75 Euro pro Kopie
Rechtsvorschriften
Verwaltungsverfahrensgesetz
Verwandte Themen
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr
Wichtig
Vom 23.09.2024 bis zum 25.09.2024 bleibt die Außenstelle geschlossen. Ab dem 30.09.2024. ist sie wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen.
Zurück zur Ergebnisliste