Beglaubigung einer Kopie
Wollen Sie eine Kopie Ihres Schulzeugnisses beglaubigen lassen oder benötigen Sie die Beglaubigung eines sonstigen Schriftstückes, das von einer Behörde oder öffentlichen Stelle ausgestellt wurde? Dann können Sie das Schriftstück amtlich beglaubigen lassen. Mit der Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Die Beglaubigung einer Kopie kann beim Bürgerbüro der Stadt Rheine vorgenommen werden.
Eine amtliche Beglaubigung darf durch das Bürgerbüro nicht vorgenommen werden bei Personenstandsurkunden und Schriftstücken, für die eine öffentliche Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben ist (zum Beispiel Familienrecht, Erbrecht, Grundbuchangelegenheiten, Vereins- und Registersachen).
Erforderliche Unterlagen
Für die Beglaubigung einer Kopie sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Originaldokument
- Kopie des Originaldokumentes
Kosten
3,75 Euro pro Kopie
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsverfahrensgesetz
Besuchszeiten
Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
* Donnerstagsnachmittags nur nach Terminvereinbarung
Besuchszeiten
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr
Hinweis:
Die Außenstelle ist vom 11.09. bis einschließlich 28.09. geschlossen.
