Verwaltung
Beglaubigung einer Kopie
Die Beglaubigung einer Kopie kann beim Bürgerbüro der Stadt Rheine vorgenommen werden.
Eine amtliche Beglaubigung darf durch das Bürgerbüro nicht vorgenommen werden bei Personenstandsurkunden und Schriftstücken, für die eine öffentliche Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben ist (zum Beispiel Familienrecht, Erbrecht, Grundbuchangelegenheiten, Vereins- und Registersachen).
Erforderliche Unterlagen
Für die Beglaubigung einer Kopie sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Originaldokument
- Kopie des Originaldokumentes
- Kosten
3,75 Euro pro Kopie
Rechtsvorschriften
Verwaltungsverfahrensgesetz
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