Verwaltung

Beglaubigung einer Unterschrift

Die Meldebehörde kann Unterschriften beglaubigen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde verwendet werden soll oder wenn eine Rechtsvorschrift (Gesetz oder Verordnung) die Vorlage dieses Schriftstücks bei einer sonstigen Stelle fordert.

Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

- sie der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar bedürfen (§ 129 BGB), z.B.

  • Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts
  • in Vereins- und Handelsregistersachen
  • Unterschriftsbeglaubigungen, die zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind
  • Vorsorgevollmachten

- sie ohne zugehörigen Text vorgelegt werden (Blanko-Unterschriften)

- das Schriftstück nicht zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift (Gesetz oder           Verordnung) das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird (z.B. sog. Reichsbürgererklärungen und - urkunden,) oder das Durchlesen   verweigert wird.

- Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind. Hier ist die Beglaubigung der Unterschrift nur möglich, wenn eine Übersetzung in deutscher     Sprache, die von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher beglaubigt sein muss, vorgelegt wird.

Die zu beglaubigende Unterschrift ist vor dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin zu leisten.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beglaubigung der Unterschrift ist folgendes zu beachten:

  • persönliches Erscheinen ist erforderlich
  • Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen

 - Kosten

2,00 Euro pro Unterschrift

Rechtsvorschriften

Verwaltungsverfahrensgesetz

Adresse
Team Bürgerbüro
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 348
Fax: 05971 939 641
Zimmer: 1
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr

Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.


Außenstelle Mesum
Nielandstraße 7
48432 Rheine
Telefon: 05975 93141
Fax: 05971 9398600
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr

Wichtig

Vom 21.03.2024 – 05.04.2024 bleibt die Außenstelle Mesum geschlossen. Ab dem 08.04. ist sie wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen.


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