Fischereischein / Jugendfischereischein
Sie üben den Angelsport aus und benötigen einen Fischereischein oder wollen diesen verlängern? Die Neuausstellung oder Verlängerung des Fischereischeines kann beim Bürgerbüro der Stadt Rheine vorgenommen werden.
Wer das vierzehnte Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Rheine angemeldet hat, kann den Fischereischein bei der Stadt Rheine beantragen.
Voraussetzung ist die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung.
In anderen Bundesländern abgelegte Fischerprüfungen werden anerkannt, soweit der Prüfungsbewerber zum Zeitpunkt der Prüfung seinen ständigen Wohnsitz nicht in Nordrhein-Westfalen hatte.
Der Fischereischein kann für ein beziehungsweise fünf Jahre ausgestellt werden.
Die Verlängerung der Fischereischeine erfolgt immer bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Er wird erst ab Mitte Dezember für das Folgejahr verlängert.
Der Jugendfischereischein kann bis zum 16. Lebensjahr für jeweils ein Kalenderjahr beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung des Fischereischeines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Bescheinigung über die bestandene Fischereiprüfung (entfällt bei Verlängerung)
- 1 Lichtbild
Für die Ausstellung des Jugendfischereischeines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- 1 Lichtbild (entfällt bei Verlängerung)
Kosten
- Jahresfischereischein 16 Euro
- Fünfjahresfischereischein 48 Euro
- Jugendfischereischein 8 Euro
Rechtsgrundlagen
Fischereigesetz NW
Besuchszeiten
Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
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Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr
Hinweis:
Im Dezember ist die Außenstelle an folgenden Tagen geschlossen:
- Montag, 01.12.2025
- Mittwoch, 10.12.2025
- an den Tagen vom 22.12. bis 28.12.2025
