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Führerscheinantrag

Bis 2033 soll es nach einer Richtlinie der Europäischen Union einen einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein geben.

Das bedeutet, alle rosa und grauen Papierführerscheine und auch alle vor dem 20.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine müssen durch einen neuen, für 15 Jahre befristeten Kartenführerschein ersetzt werden.

Umtauschtermine für Papierführerscheine

I. Führerscheine ausgestellt bis einschließlich 31.12.1998 (graue und rose Papierführerscheine)

Geburtsjahr Führerschein muss umgetauscht sein bis
vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

II. Führerscheine ausgestellt ab 01.01.1999 (Plastikkarten)

1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

Der Umtauschantrag kann bei der Fahrerlaubnisbehörde in Steinfurt oder im Bürgerbüro gestellt werden. Auf dem Führerscheinantrag ist eine Unterschrift notwendig, daher ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.

Da es sowohl in der Führerscheinstelle als auch im Bürgerbüro zu langen Wartezeiten bei der Terminvergabe kommen kann, bietet der Kreis Steinfurt für Umtauschanträge ab sofort die Möglichkeit der Antragstellung über das Online-Büro der Führerscheinstelle an. Eine persönliche Vorsprache entfällt sodann. Termine können unter dem Link https://termine.kreis-steinfurt.de gebucht werden.

Die Online-Antragstellung erfolgt über die Software Zoom.

Benötigt werden:

  • der Zugriff auf die Software Zoom
  • ein PC, ein Smartphone oder ein Tablet mit Kamera
  • der bisherige Führerschein
  • der Personalausweis oder Reisepass
  • der ausgefüllte, noch nicht unterschriebene Antragsvordruck
  • ein handelsüblicher Locher
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:

► Kreis Steinfurt - Umtausch der alten Führerscheine im Online-Büro

Weitere Informationen

► Internetseite des Kreises Steinfurt

Erforderliche Unterlagen

Da die Unterlagen je nach Antragsart unterschiedlich sind, erkundigen Sie sich bitte beim Bürgerservice oder unter buergerbuero@rheine.de.

Kosten

Da je nach Antragsart unterschiedliche Gebühren anfallen, erkundigen Sie sich bitte beim Bürgerservice.

Rechtsgrundlagen

- Straßenverkehrsgesetz - Fahrerlaubnis-Verordnung


Adresse
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 1
05971 939 641
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

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Fr  08:30 - 12:00 Uhr

Nielandstraße 7
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Di   08:30 - 12:00 Uhr

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Hinweis:

Im Dezember ist die Außenstelle an folgenden Tagen geschlossen:

  • Montag, 01.12.2025
  • Mittwoch, 10.12.2025
  • an den Tagen vom 22.12. bis 28.12.2025

Online-Dienste / Formulare
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro
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