Verwaltung

Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung erhalten Sie auf Antrag beim Bürgerbüro der Stadt Rheine.

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum, Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • derzeitige Anschriften

Auf Antrag können weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  • gesetzliche Vertreter, Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Familienstand

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis/Reisepass

 - Kosten

9,- Euro

Rechtsvorschriften

Bundesmeldegesetz (BMG)

Adresse
Team Bürgerbüro
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 348
Fax: 05971 939 641
Zimmer: 1
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr

Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.


Außenstelle Mesum
Nielandstraße 7
48432 Rheine
Telefon: 05975 93141
Fax: 05971 9398600
Besuchszeiten

In der Woche vom 02. bis zum 06. Oktober ist die Außenstelle geschlossen. Bitte nutzen Sie in dieser Zeit das Bürgerbüro im alten Rathaus. Ab dem 09. Oktober  ist die Außenstelle dann wieder zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten besetzt:

__________________________________

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr


Online-Dienste / Formulare
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro


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