Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung erhalten Sie auf Antrag beim Bürgerbüro der Stadt Rheine.
Für Menschen mit Hörbeeinträchtigung stellen wir vereinzelte Inhalte unserer Internetseite in Gebärdensprache bereit. Hier wird erklärt, wie Sie eine Meldebescheinigung beantragen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften
Auf Antrag können weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- gesetzliche Vertreter, Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
- Familienstand
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis/Reisepass
Kosten
9,- Euro
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Besuchszeiten
Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Besuchszeiten
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr
Hinweis:
Im Dezember ist die Außenstelle an folgenden Tagen geschlossen:
- Montag, 01.12.2025
- Mittwoch, 10.12.2025
- an den Tagen vom 22.12. bis 28.12.2025
